Uni Wien
Religionsfreiheit in Frage
Antrittsvorlesung von Prof. Kowatsch zur Corona-Pandemie.
Offene Fragen nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von Religion und Kunst hat der Jurist, Kirchen- und Religionsrechtler Prof. Andreas Kowatsch attestiert. Der „eindimensionale Vergleich“, den der VfGH in seinem Erkenntnis vom 30. Juni zwischen Kunst, Kultur und Religion vorgenommen habe, sei in seiner Ausblendung spezieller Regelungen die Kirchen und Religionsgesellschaften betreffend „nicht ohne weiteres schlüssig“ und zudem ein „deutlicher Beleg“ dafür, dass der „eigenständige Sinngehalt der Religionsfreiheit“ in säkularen Gesellschaften „immer neu plausibel gemacht“ werden müsse, sagte Kowatsch bei seiner Antrittsvorlesung als Professor für Kirchenrecht und Religionsrecht an der Uni Wien.
Ausgeklammert hätte der VfGH bei seiner Entscheidung, wonach das coronabedingte Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 gleichheitswidrig war, letztlich bestehende bindende Vereinbarungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. „Während das Betreten von Einrichtungen zur Kulturausübung tatsächlich verboten war, waren Versammlungen zur Religionsausübung lediglich aus dem Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen, zu keiner Zeit hingegen schlechthin, also ohne Rücksicht auf den Infektionsschutz, erlaubt.“
KATHPRESS
Autor:SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT |
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