Medizin-Mensch-Moral | Teil 08
Patientenverfügungen
Der Sterbeprozess eines Menschen darf nicht gegen seinen Willen hinausgezögert werden.
Das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gehört zu den höchsten Werten der Medizinethik. Es besagt, dass prinzipiell niemand gegen den eigenen Willen behandelt werden darf. Doch wie kann dieses Recht ausgeübt werden, wenn jemand beispielsweise bewusstlos ist oder an schwerer Demenz leidet? Für solche Situationen gelten Patientenverfügungen als wichtige Entscheidungshilfen für Ärzte und Angehörige, denn damit können bereits im Vorhinein bestimmte medizinische Maßnahmen abgelehnt werden.
Patientenverfügungen sind vor allem durch den wachsenden Fortschritt der Medizin vermehrt zum Thema geworden. Obwohl heute viele Erkrankungen, die früher zwangsläufig zu einem raschen Tod geführt haben, erfolgreich behandelt werden können, fühlen sich viele Menschen durch die größer werdenden Möglichkeiten der modernen Medizin verunsichert. Statt einer „Lebensverlängerung um jeden Preis“ wünscht man sich vielmehr „Lebensqualität bis zuletzt“ und die Respektierung des eigenen Willens. Das Sterben lässt sich jedoch kaum exakt planen. Es können nicht alle möglichen Situationen vorhergesehen werden. Dennoch ist eine Patientenverfügung eine wichtige Hilfe und Kommunikationsbrücke für eine Zeit, in der man sich nicht oder kaum mehr mitteilen kann.
Das österreichische Patientenverfügungsgesetz unterscheidet zwischen einer verbindlichen und einer beachtlichen Verfügung. Hierbei ist erwähnenswert, dass Ärztinnen und Ärzte den Inhalt beider Formen berücksichtigen müssen, wenn diese die gesetzlichen Bedingungen erfüllen. Daher sollte die Errichtung einer Patientenverfügung nicht ohne ärztliche Beratung erfolgen. Zudem empfiehlt es sich, frühzeitig mit nahen Angehörigen und vertrauten Personen über das Verhalten in Krisensituationen und bei schweren Krankheiten zu sprechen.
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Krankheit und Sterben erweisen sich oft als dynamische Prozesse, in deren Verlauf sich Einstellungen von PatientInnen auch ändern können. Deshalb sollte man sich regelmäßig darüber Gedanken machen, ob eine bereits abgefasste Patientenverfügung noch mit dem aktuellen Willen übereinstimmt und ob die persönlichen Angaben über die Einstellungen zum Leben und Sterben noch Gültigkeit haben. Patientenverfügungen können jederzeit widerrufen bzw. abgeändert werden. Auch wenn es zu keiner Veränderung der Verfügung kommt, empfiehlt es sich, diese inhaltliche Auseinandersetzung durch Angabe des Datums und der Unterschrift auf der Patientenverfügung zu dokumentieren. Dadurch können die behandelnden Ärzte im Anwendungsfall leichter im Sinne des Patienten entscheiden.
Johann Platzer
Autor:SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT |
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