Kirche und Sexualität | Teil 08
Humanae vitae – viel diskutiert

In der Ehe verwirklicht sich der in die Schöpfung eingeschriebene Liebesplan Gottes, der der Quellgrund der Liebe ist (Nr. 8). In diesem Licht sieht der Papst die eheliche Liebe in dreifacher Weise: als voll-menschliche Liebe, die den ganzen Menschen umfasst, "sinnenhaft und geistig zugleich"; als Liebe, die aufs Ganze geht und nicht unter Vorbehalten steht, denn "wer seinen Gatten wirklich liebt, liebt ihn um seiner selbst willen, nicht nur wegen dessen, was er von ihm empfängt"; als fruchtbare Liebe, "da sie nicht ganz in der ehelichen Vereinigung aufgeht, sondern darüber hinaus fortzudauern strebt und neues Leben wecken will" (Nr. 9). Der sexuelle Akt zwischen Mann und Frau ist Vollzug ihrer Liebe. Er ist leib-seelische Ganzhingabe, in den die Offenheit für die Zeugung eines Kindes eingeschrieben ist.

Verantwortete Elternschaft

Darauf aufbauend geht Paul VI. auf die Frage der in Gaudium et spes (Nr. 51) erstmals erläuterten verantworteten Elternschaft ein, wonach die Eltern entsprechend den Umständen der Familie in ihrem Gewissen über Zeitpunkt und Anzahl der Kinder selbst entscheiden müssen. Die Frage der Methode der Familienplanung wurde auf Anordnung Pauls VI. nicht behandelt, aber es wurde festgehalten: "Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens handelt, hängt die sittliche Qualität der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab, sondern auch von objektiven Kriterien, die sich aus dem Wesen der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die sowohl den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe wahren. Das ist nicht möglich ohne aufrichtigen Willen zur Übung der Tugend ehelicher Keuschheit. Von diesen Prinzipien her ist es den Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft."
In der Fußnote wird angeführt, dass bestimmte Fragen zum Studium des Bevölkerungswachstums, der Familie und der Geburtenhäufigkeit einer Kommission übergeben werden, deren Ergebnis dem Papst später als Entscheidungsgrundlage dienen soll.
Diese Kommission, zusammengesetzt aus Theologen, Eheleuten, Ärzten etc., hat dem Papst schließlich zwei Empfehlungen unterbreitet: Die Mehrheitsposition hat die Zulassung von künstlicher Empfängnisverhütung als Methode der Familienplanung empfohlen, die Minderheitsposition hingegen hat den Papst bekräftigt, an der Tradition festzuhalten und die künstliche Empfängnisverhütung abzulehnen. Eine vom Papst zusätzlich eingesetzte Bischofskommission überprüfte beide Positionen und sprach sich mehrheitlich dafür aus, die Wahl der Methode der Gewissensentscheidung der Ehepartner zu überantworten.
Nach reiflicher Überlegung, hartem innerem Ringen um die richtige Lösung und intensivem Gebet folgte Paul VI. in Humanae vitae der Minderheitsposition: Sittlich verwerflich ist jede Handlung, "die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluss an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel" (Nr. 14).
 

Die von Gott gesetzte Ordnung

Die Begründung (Nr. 16) ist naturrechtlicher Art, wonach "es Recht und Aufgabe der menschlichen Vernunft sei, die ihr von der Naturwelt dargebotenen Kräfte zu steuern und auf Ziele auszurichten, die dem Wohl des Menschen entsprechen", und wonach man sich "an die von Gott gesetzte Ordnung halten muss". In dieser seien jedoch unfruchtbare Perioden der Frau vorgesehen, sodass es "den Gatten erlaubt ist, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen und den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken".
Es war ein Grundanliegen des Papstes, die Tradition der kirchlichen Lehre zu wahren. Dennoch tut er dies nicht ungebrochen: Bei Augustinus etwa war der Verkehr ohne Zeugungsabsicht verpönt (ein Mann würde seine Frau dadurch zur Dirne erniedrigen), später wurde er jedoch zum Wohl der Partner geduldet. Nach der Entdeckung des weiblichen Zyklus wurde der Geschlechtsverkehr während der unfruchtbaren Periode erlaubt, aber nicht zum Zwecke der Empfängnisverhütung.

Sittlich erlaubte Form der Familienplanung

Paul VI. jedoch beurteilt ihn als sittlich erlaubte Form der Familienplanung. Diese Entscheidung ist zudem im Kontext der damaligen Diskussion um die befürchtete Überbevölkerung zu sehen. Die Industrienationen hatten Entwicklungsprogramme an Auflagen gebunden, dass ärmere Länder die Geburtenrate drastisch senken müssten. Deshalb haben etwa afrikanische Bischofskonferenzen die päpstliche Entscheidung begrüßt und sahen sich bestärkt in ihrer Ablehnung von staatlich verordneter Familienplanung durch künstliche Methoden. Der zweite zeitgeschichtliche Kontext ist die sexuelle Revolution der 60er Jahre und die Forderung der Liberalisierung der Sexualität, welche eine ungemeine Sexwelle zur Folge hatte. Demgegenüber betonte Paul VI., dass die Sexualität nie aus der personalen Dimension der ehelichen Liebe herausgelöst werden darf. Eine von der personalen Liebe gelöste Genitalität findet wohl Triebbefriedigung, aber keine ganzheitliche Erfüllung.
Hinter der Position des Papstes steht die begründete Befürchtung einer Kommerzialisierung der Sexualität, die zumeist einhergeht mit der Erniedrigung der Geschlechtspartner, besonders der Frauen, zu Sexualobjekten.
In vielen Ländern wurde die Ablehnung künstlicher Empfängnisverhütung jedoch kritisch aufgenommen.
 

Von den Eltern zu verantwortende Gewissens­entscheidung

Weltweit 36 Bischofskonferenzen würdigten in eigenen Erklärungen die Grundanliegen der Enzyklika positiv, wobei einige, darunter die österreichische und die deutsche, auf die allein von den Eltern zu verantwortende Gewissensentscheidung hinwiesen, die jedoch die kirchliche Lehre mit einbeziehen müsse. Von Moraltheologen wurde die Frage aufgeworfen, ob die Offenheit für Kinder notwendig auf jeden sexuellen Akt zutreffe oder auf das eheliche Leben als solches, das nicht auf den einzelnen Akt reduziert ist. Es wurde auch die sittliche Relevanz der Unterscheidung zwischen natürlichen und künstlichen Methoden erwogen, da der Zweck der Verhütung derselbe bleibe.
Das Lehramt, sowohl Johannes Paul II. als auch Benedikt XVI., hat aber wiederholt und unmissverständlich die künstliche Empfängnisverhütung als "in sich schlecht" gewertet, das heißt, als unter keinen Umständen erlaubtes und durch keinen Zweck gerechtfertigtes sittliches Übel, und betont, dass dies die in religiösem Gehorsam anzunehmende Lehre der Kirche ist.
Die Humanae vitae wichtigen Anliegen (Integrierung der Sexualität in die personale ganzheitliche Liebe, die offen ist für die Zeugung von Kindern; das Aufzeigen der Verantwortung, die einer Geschlechtsgemeinschaft eingeschrieben ist und die sich besonders in der Annahme des Kindes auch im Falle einer ungeplanten Schwangerschaft zeigt; ein klares Nein zur Abtreibung) sind von der Diskussion um die Methode der Verhütung in den Hintergrund gedrängt worden. Zu Unrecht wird das viel diskutierte, aber kaum gelesene Lehrschreiben als "Pillenenzyklika" abgewertet.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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