Missbrauch
Klasnic: Kein Schlussstrich

Eine Rahmenordnung zur Prävention von Missbrauch verpflichtet in Österreich alle Diözesen und Orden. | Foto: Archiv
  • Eine Rahmenordnung zur Prävention von Missbrauch verpflichtet in Österreich alle Diözesen und Orden.
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In Österreichs Kirche gibt es klare Regeln für Missbrauchsprävention.

„Es kann und darf keinen Schlussstrich geben.“ Mit dieser klaren Ansage reagierte Waltraud Klasnic auf das Gutachten zum sexuellen Missbrauch in der Erzdiözese München. Dieses habe erschütternd aufgezeigt, dass viele Jahre hindurch vertuscht wurde, „statt sich den Betroffenen zuzuwenden, die oft unvorstellbar Schlimmes erlebt und durchgemacht haben“.

Als die „Mauer des Schweigens“ 2010 durchbrochen worden sei, habe die katholische Kirche in Österreich rasch wichtige Schritte gesetzt. Seither leitet Klasnic die „Unabhängige Opferschutzkommission zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Rahmen der katholischen Kirche in Österreich“. 2800 Entscheidungen seien seither getroffen und den Betroffenen 33,3 Millionen Euro an finanziellen und therapeutischen Hilfeleistungen zuerkannt worden, berichtet Klasnic. Doch Geld könne das erlittene Leid nie abgelten. „Die Anerkennung der Opfer und ihrer Menschenwürde ist das Wichtigste.“

In Österreich wurde 2010 eine inzwischen überarbeitete Rahmenordnung zur Missbrauchs-prävention erstellt, auf die alle Diözesen, Ordensgemeinschaften und hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden verpflichtet sind. In den Diözesen wurden kirchliche Ombudsstellen eingerichtet. Eine kirchliche Stiftung Opferschutz setzt die Empfehlungen der Unabhängigen Opferschutzkommission um.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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