Gottesdienst
Feiern mit Rücksicht

Mit Abstand feierten auch Schülerinnen und Schüler die Altarweihe in der Kirche der Grazer Ursulinen mit, über deren Neugestaltung wir noch berichten werden.
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  • Mit Abstand feierten auch Schülerinnen und Schüler die Altarweihe in der Kirche der Grazer Ursulinen mit, über deren Neugestaltung wir noch berichten werden.
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Gottesdienste werden während des neuen Lockdowns weiterhin gefeiert – mit alten und neuen Sicherheitsmaßnahmen.

Gerade in Zeiten der Pandemie mit vielen Verunsicherungen können der Glaube und die kirchliche Gemeinschaft Halt geben. Das Feiern von Gottesdiensten wird weiterhin möglich sein, unter Einhaltung von Regeln, die dem gegenseitigen Schutz dienen. „Christliche Nächstenliebe muss sich in diesen Tagen im rücksichtsvollen Schutz der Mitmenschen und in aufmerksamer Hilfe für Bedürftige bewähren“, erklärt dazu der Salzburger Erzbischof und Bischofskonferenz-Vorsitzende Franz Lackner. Den Glauben feiern und dem Nächsten beistehen, das ist Auftrag der Christinnen und Christen.
Hier die wichtigsten Regeln, die derzeit für die Gottesdienste gelten. Eigenverantwortung und Rücksichtnahme sind dabei gefragt.

Abstand: Gegenüber Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ist ab sofort ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Das kann in manchen Kirchen die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank erforderlich machen. Menschenansammlungen vor oder nach den Gottesdiensten sind zu vermeiden. Keine Agapen und Pfarrcafés.

Mund-Nasen-Schutz: Während des gesamten Gottesdienstes ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Das gilt nun auch für Gottesdienste im Freien. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen. Während der Ausübung eines liturgischen Dienstes (z. B. LektorIn, KantorIn) kann der Mund-Nasen-Schutz vorübergehend abgenommen werden, wenn ein größerer Abstand zur Gemeinde gegeben ist. Das gilt in größerem Maß auch für die Zelebranten und GottesdienstleiterInnen, die ja öfter am Wort sind.

Gesang und Musik: Gemeindegesang und Chorgesang sind derzeit nicht möglich. Gesang als wesentliches Element eines Gottesdienstes soll deshalb nicht ganz unterbleiben. Besonders wichtige liturgische Gesänge sollen SolistInnen (KantorInnen) übernehmen (z. B. Sanctus, Antwortpsalm, Ruf zum Evangelium). Gesänge, die liturgische Vollzüge begleiten, können durch Instrumentalmusik ersetzt werden (z. B. Einzug, Gabenbereitung, Kommunion).

Kommunion: Priester und andere Kommunionspendende desinfizieren ihre Hände und tragen Mund-Nasen-Schutz (kein Schild!). Die Kommunizierenden halten Abstand und empfangen den Leib Christi wortlos in Form der Handkommunion. Krankenkommunionen müssen gut abgesprochen sein.

Beichte ist nur außerhalb des Beichtstuhls möglich.

Aufgeschoben werden sollen vorerst Taufen, Trauungen, Erstkommunionen und Firmungen.

Für Begräbnisse gelten die jeweiligen staatlichen Vorgaben am Friedhof und in Hallen. Derzeit ist eine Höchstzahl von 50 Personen vorgesehen.

Hygienemaßnahmen wie leere Weihwasserbecken, Desinfektionsmittel am Kircheneingang, kein Händedruck usw. gelten weiterhin.

Ein Willkommensdienst
sorgt weiterhin für Begrüßung der Mitfeiernden und gibt notwendige Anweisungen.

Informieren Sie sich in Ihrer Pfarre über die genauen Regeln vor Ort.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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