Medizin-Mensch-Moral | Teil 09
Europäische Dimension der Bioethik
Ethik in Europa
Die Bioethik-Konvention des Europarates stellt den bisher einzigen Versuch dar, ein europaweit verbindliches Regelungswerk im Bereich der Biomedizin zu erstellen. Sie wurde 1997 in Oviedo (Spanien) beschlossen und zielt auf den Schutz der Würde menschlichen Lebens in Anbetracht der Entwicklungen in Medizin und Biotechnologie ab. Dies soll durch die europaweite Einführung ethischer Mindeststandards erreicht werden. In diesem Sinn versteht sich die Bioethik-Konvention als Konkretisierung und Weiterentwicklung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie spricht sich für den Schutz menschlichen Lebens aus und benennt konkrete Berufspflichten und Verhaltensregeln. Positiv ist zu bewerten, dass die Vertragsparteien verpflichtet sind, ihr nationales Recht den geforderten Mindeststandards anzupassen. Höhere Schutzniveaus, wie sie zum Beispiel Österreich in vielen Bereichen bereits hat, bleiben davon unberührt.
Die Vereinheitlichung des europäischen Rechtsraums durch ethische Mindeststandards erschwert es moralisch fragwürdigen Forschungsprojekten, Fuß zu fassen. Die Bio- ethik-Konvention leistet deshalb in jedem Fall einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Integrität des Lebens und der Interessen der Einzelnen vor den Interessen von Gesellschaft und Forschung.
Jedoch gibt es auch kritische Stimmen, denen dieser Schutz nicht ausreichend erscheint. Die Österreichische Bischofskonferenz setzt sich für den uneingeschränkten Schutz des menschlichen Lebens ein. Deshalb äußerte sie Kritik an den Regelungen der Embryonenforschung in der Bioethik-Konvention und befürchtet mit einer Unterzeichnung eine mögliche Aufhebung des österreichischen Verbots der Embryonenforschung. Österreich hat bei der Verabschiedung des Entwurfs der Bioethik-Konvention zwar seine Zustimmung gegeben, diese aber nicht unterzeichnet. Zur weiteren Klärung beauftragte man die Ethikkommission der österreichischen Bundesregierung. Diese gab eine Empfehlung zur Unterzeichnung der Konvention ab, da die Sicherung von Mindeststandards und die Mitwirkung an der Rechtsentwicklung wichtige Güter sind.
Da die Bioethik-Konvention eine Rahmenkonvention ist, ist es möglich, sie ständig zu erweitern bzw. anzupassen und damit rechtlich auf Fortschritte in der Forschung zu reagieren. Diese Möglichkeit wurde schon wahrgenommen und spiegelt sich in bisher vier Zusatzprotokollen wider. Die Bioethik-Konvention wird vermutlich auch in Zukunft Diskussionsstoff bieten. Deshalb bleibt die Entwicklung mit oder ohne österreichische Beteiligung abzuwarten.
Marion Alexandra Sudy
Autor:SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT |
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