Bischof streitet mit Minister
Missbrauch von Kindern als Geheimnis

Symbolbild zum Thema Beicht- und Aussprachezimmer | Foto: © kathbild.at / Franz Josef Rupprecht
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Der Innenminister von Frankreich sieht bei Kindesmissbrauch das Beichtgeheimnis als abgeschafft an. Das Mitglied der französischen Regierung, Gerald Darmanin, hat sich gegen ein generelles Beichtgeheimnis von Priestern ausgesprochen. Priester, die über die Beichte Kenntnisse über Sexualdelikte gegenüber Minderjährigen erhalten haben, seien verpflichtet, diese "vor Gericht zu bringen", erklärte der Minister vor der Nationalversammlung in Paris. Zuvor hatte Darmanin den Vorsitzenden der französischen Bischofskonferenz, Erzbischof Eric de Moulins-Beaufort, zu einem Treffen geladen. Es ging demnach um die "Bedeutung des Beichtsakraments für Katholiken und die theologischen, geistlichen und kirchenrechtlichen Grundlagen des Beichtgeheimnisses".

Der Minister reagierte damit auf jüngste Interview-Äußerungen des Erzbischofs. Auf die Frage, ob das Beichtgeheimnis Vorrang vor französischen Gesetzen habe, hatte de Moulins-Beaufort dem Sender "France Info" vergangene Woche gesagt, das Beichtgeheimnis sei für alle Priester verpflichtend und damit "stärker als die Gesetze der Republik". In Frankreich steht die Nichtverfolgung und Nichtanzeige von Straftaten unter Strafe.

Wie die ärztlichen Schweigepflicht?

Der Innenminister, der auch für religiöse Angelegenheiten zuständig ist, betonte im Gespräch mit dem Erzbischof nach eigenen Angaben, dass es in Frankreich "kein Gesetz gibt, das über den Gesetzen von Nationalversammlung und Senat liegt". Die Republik respektiere alle Konfessionen, sofern diese auch die Gesetze respektierten. Zwar erkenne auch das französische Gesetz das Beichtgeheimnis, ähnlich wie die ärztliche Schweigepflicht, generell an. Allerdings gelte das nicht bei Straftaten, die gegen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren begangen würden, betonte Darmanin.

Hintergrund der Diskussion ist der am vergangenen Dienstag vorgelegte Abschlussbericht einer Untersuchungskommission zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche. Zu dessen Forderungen gehörte unter anderem, das priesterliche Beichtgeheimnis in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand zu stellen. Angesichts der Missbrauchsskandale weltweit und entsprechender Anzeigepflichten in mehreren Ländern hat der Vatikan das Beichtgeheimnis jedoch stets nachdrücklich verteidigt.

Erzbischof: Kein Verstoß gegen geltendes Recht

Erzbischof Moulins-Beaufort unterstrich zuvor im Blick auf das Treffen, dass das im Kirchenrecht festgeschriebene Beichtgeheimnis für Priester keinen Verstoß gegen das französische Strafrecht darstelle. Die französische Republik, welche die "Würde des Gewissens eines jeden Menschen" hochhalte, habe das Beichtgeheimnis stets respektiert und dies in der Vergangenheit auch ausdrücklich erklärt.

Vielmehr sei die Beichte "auch ein Moment, in den ein Opfer – zum Beispiel ein Kind – darüber sprechen kann, was es erlitten hat, und in dem es in seiner Unschuld bestärkt wird, denn die Gewissheit der Verschwiegenheit erlaubt es ihm, das Schwierigste zu offenbaren", so der Bischofskonferenz-Vorsitzende in einer Erklärung. Außer dem Sakrament sei auch das ermutigende Wort des Priesters ein "erster Schritt zur Befreiung".

Die Verteidigung des Beichtgeheimnisses durch den Erzbischof hatte schon zuvor für Diskussionen gesorgt. So bekräftigte auch Justizminister Eric Dupond-Moretti, dass jeder Priester die "zwingende Verpflichtung" habe, derartige Straftaten anzuzeigen. Ansonsten sei auch eine Anzeige wegen Strafvereitlung gegen den Geistlichen denkbar. KAP/RED

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Beichte und Aussprache sind ein Serviceangebot der katholischen Kirche. | Foto: © kathbild.at / Franz Josef Rupprecht
Autor:

Franz Josef Rupprecht aus Burgenland | martinus

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