Diözese Feldkirch
Das Familienstimmrecht
Für die gute Entwicklung der Pfarrgemeinden ist es von großer Bedeutung, dass die Anliegen von jungen Familien mit Kindern gesehen werden. Daher wird ihnen bei der Wahl ein besonderes Gewicht verliehen. Wer kann daran teilnehmen? Für einen Haushalt, in dem Kinder leben, die bis zum 1. Jänner 2022 noch nicht 16 Jahre alt sind, wird einer erziehungsberechtigten und wahlberechtigten Person das Recht eingeräumt, eine zusätzliche Familienstimme abzugeben. Das Recht kann pro Haushalt ausschließlich...