Kirche hier und anderswo
Asyl auch bei Religionswechsel nach der Flucht
Ein aus dem Iran geflohener Mann, der in Österreich zum christlichen Glauben übertrat, erhielt subsidiären Schutz, wurde aber nicht als asylberechtigter Flüchtling anerkannt. Laut Europäischem Gerichtshof widerspricht das dem EU-Recht. Ein Asylantrag aufgrund eines Religionswechsels nach der Flucht in die EU kann nicht automatisch als missbräuchlich abgelehnt werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klar. In dem konkreten Fall ging es um einen 2015 nach Österreich...