Asyl auch bei Religionswechsel nach der Flucht
Ein aus dem Iran geflohener Mann, der in Österreich zum christlichen Glauben übertrat, erhielt subsidiären Schutz, wurde aber nicht als asylberechtigter Flüchtling anerkannt. Laut Europäischem Gerichtshof widerspricht das dem EU-Recht.
Ein Asylantrag aufgrund eines Religionswechsels nach der Flucht in die EU kann nicht automatisch als missbräuchlich abgelehnt werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klar. In dem konkreten Fall ging es um einen 2015 nach Österreich geflüchteten Iraner. Die Behörden hatten zwar anerkannt, dass der Mann „aus innerer Überzeugung“ Christ geworden sei, er diesen Glauben aktiv lebe und deshalb bei einer Rückkehr in den Iran mit Verfolgung rechnen müsse. Sie gewährten ihm jedoch nur subsidiären Schutz und eine befristete Aufenthaltsberechtigung, aber keine Anerkennung als Asylberechtigter, da er die Verfolgungsgefahr nach Verlassen seines Herkunftslandes selbst geschaffen habe. Nach dem jüngsten EuGH-Entscheid ist aber nicht automatisch davon auszugehen, dass eine Missbrauchsabsicht vorliegt. Vielmehr sei jeder Folgeantrag zu prüfen.
Autor:martinus Redaktion aus Burgenland | martinus |
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