Tagung „Hochaltrigsein als Herausforderung“
Am Ende Leben
Die Tagung „Hochaltrigsein als Herausforderung“ drehte sich um die Selbstbestimmung am Lebensende.
Selbstbestimmt bis zum Lebensende – aber wie? Dieser Frage widmeten sich Fachleute am 14. November im Festsaal des Augustinums bei der 15. Tagung der Reihe „Hochaltrigsein als Herausforderung“, veranstaltet vom Arbeitskreis Umfassender Schutz des Lebens – aktion leben. Im Mittelpunkt der Veranstaltung rund um eine selbstbestimmt gestaltete letzte
Lebensphase standen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, die den Willen der Betroffenen auch in kritischen Situationen sicherstellen sollen.
Primarius Erwin Pilgram, Leiter der Abteilung Medizinische Geriatrie und Hospiz der Albert Schweitzer Klinik, Facharzt für Innere Medizin und Theologe, hob hervor, wie bedeutsam es ist, die Wünsche und Werte der Betroffenen frühzeitig in Gesprächen zu ermitteln. Entscheidungen sollten nicht nur auf medizinischen Fakten beruhen, sondern auch die Lebensgeschichte und die sozialen Bindungen der PatientInnen berücksichtigen. Klare und verbindliche Regelungen entlasten Angehörige und Behandlungsteams.
Anita Freismuth-Jauschneg, Gerontologin und Pflegeheimseelsorgerin, beleuchtete die spirituellen und seelsorgerischen Dimensionen des Lebensendes. Sie erklärte, wie wesentlich es sei, Ängste und Unsicherheiten am Lebensende durch Gespräche aufzufangen. Selbstbestimmung bedeute auch, den Tod als Teil des Lebens zu akzeptieren und die eigene Zeit bewusst zu gestalten.
Michaela Wlattnig, PatientInnen- und Pflegeombudsfrau des Landes Steiermark, erläuterte die rechtlichen und praktischen Aspekte. Sie wies darauf hin, dass eine verbindliche Patientenverfügung nur dann wirksam sei, wenn sie konkret formuliert ist und von ärztlicher Aufklärung begleitet wird. Wlattnig betonte die Wichtigkeit einer regelmäßigen Überprüfung dieser Dokumente, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Vorstellungen der Betroffenen entsprechen.
Ein Fazit der Tagung: Selbstbestimmung könne nicht isoliert, sondern nur im Dialog mit Angehörigen und Betreuungsteams gut gelingen. Dieses Verständnis ermögliche eine würdevolle und respektvolle Gestaltung des Lebensendes, die Selbstbestimmung und zwischenmenschliche Verbundenheit fördert.
Manuela Ascher
Fragen zum Lebensende
Selbstbestimmt zu leben trägt wesentlich zur Lebensqualität bei. Doch was tun, wenn man vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr für sich selbst entscheiden kann? Wie kann ich sicherstellen, dass meine Stimme gehört wird, auch wenn ich sie nicht mehr selbst erheben kann?
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark, Haus der Gesundheit,
Friedrichgasse 9, 8010 Graz, Kontakt: Tel. 0316/8773 350, E-Mail: ppo@stmk.gv.at
Autor:SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT |
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