Vorgaben für Pfarren
Richtlinien für die Feiern vom Palmsonntag bis Ostern
Die Österreichische Bischofskonferenz hat für die Osterfeiern 2020 Richtlinien unter Pandemie-Bedingungen erlassen. Auch in der Diözese
St. Pölten werden die Gläubigen ermutigt, die Gottesdienste in der Karwoche und zu Ostern via Medien mitzufeiern bzw. zu Hause eigene Feiern abzuhalten. Dafür wurde auch in der Diözese
St. Pölten ein entsprechender Behelf erarbeitet, den Sie auf den Seiten 11 bis 17 in dieser Ausgabe von „Kirche bunt“ finden.
In einem Schreiben an die Pfarrgemeinden dankte Bischof Alois Schwarz für den Dienst „in dieser schwierigen Situation“ und bat die Seelsorger, die Rahmenordnung für die heurigen Kar- und Osterliturgien genau zu lesen. Folgend die wichtigsten Vorgaben zusammengefasst:
l Die Feiern vom Palmsonntag bis Ostern dürfen nur in kleiner Besetzung und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Demnach sollen „gesunde Priester bzw. Pfarrer“ mit vier Gläubigen, „die erklärterweise gesund sind und nicht einer Risikogruppe angehören“, die Osterwoche liturgisch begehen. Idealerweise soll diese Gemeinschaft für alle Feiern ab dem Palmsonntag dieselbe bleiben, heißt es in der Rahmenordnung. Diese von den Priestern auszuwählenden vier Gläubigen repräsentieren die Pfarrgemeinde und seien weder „Auserwählte“ noch „heiliger Rest“, wird in der Richtlinie betont.
- Die Pfarrgemeinde soll über die gottesdienstlichen Zeiten, in denen sich die Gruppe versammelt, informiert werden, damit sich die Vertretenen während dieser Zeit „als Hauskirche mit dem Wort Gottes, dem Bibelgespräch, dem gemeinsamen Beten oder im Lobpreis im Glauben verbunden wissen können“. Die Zugänge zur Kirche sollen aber während der Osterliturgie verschlossen bleiben, „sodass für diese Zeit kein Zutritt für einen nicht von vornherein bestimmten Personenkreis besteht“, heißt es in der Direktive an die Priester.
- Die Kommunion soll nur in Brotgestalt ausgeteilt werden, in Form einer größeren Hostie, die entsprechend der Anzahl der Mitfeiernden geteilt wird.
- Priester, die einen Pfarrverband oder mehrere Pfarren leiten, dürfen die Gottesdienste heuer nur einmal feiern. Auch sei nicht zulässig, dass Diakone, Wott-Gottes-FeierleiterInnen oder PastoralassistenInnen die Feiern in einer Pfarrkirche halten, weil der Priester in einer anderen Kirche ist.
- Ratschen von Haus zu Haus bzw. in Gruppen ist nicht möglich. Es kann aber zu Hause geratscht werden, wenn jemand eine Ratsche zu Hause hat.
-Die Segnung der Palmzweige ist heuer in Kapellen und Kirchen nicht erlaubt ist, sondern soll zu Hause im Rahmen der „Hauskirche“ erfolgen.
- Organisierte Anbetungsstunden in Gruppen am Gründonnerstag (Ölbergandacht), am Karfreitag (Kreuzweg) oder am Karsamstag (Hl. Grab) können nicht stattfinden.
- Auferstehungsprozessionen können nicht stattfinden.
Ausgearbeitet hat diese österreichweite Rahmenordnung für die Kar- und Osterliturgien das Österreichische Liturgische Institut unter Mitwirkung des Referatsbischofs für Liturgie, Weihbischof Anton Leichtfried. Die gesamte Richtlinie ist abrufbar unter dem Link: https://www.katholisch.at/dl/NLouJKJKkOLMoJqx4kJK/Richtlinien_Kar-_und_Osterliturgien_2020.pdf
Autor:Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt |
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