Die wichtigsten Informationen zu korrekten Messfeiern in Kirchen
Gottesdienst feiern – aber wie?
Die Maßnahmen zur Feier öffentlicher Gottesdienste wurden leicht adaptiert. Ein genereller Überblick, worauf Messbesucher derzeit zu achten haben.
Die wesentliche Änderung zur bisherigen Rahmenordnung der Bischofskonferenz besteht darin, dass bei Gottesdiensten in Kirchen künftig der Mindestabstand von zwei Metern auf einen Meter reduziert wurde. Lediglich bei besonderen Situationen wie dem Kommunionempfang, bei der Beichte und der Feier der Krankenkommunion wurden wegen des erhöhten Risikos die zwei Meter belassen. Die maximale Anzahl der Mitfeiernden ergibt sich aus der Größe des Kirchenraums im Verhältnis eine Person pro 10 Quadratmeter der Gesamtfläche.
Der Mindestabstand darf für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden. Für das Betreten von Kirchenräumen muss verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal, Tuch) getragen werden – für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr gilt das nicht. Die Weihwasserbecken sind entleert und gereinigt zu halten. Ein Willkommensdienst aus der Gemeinde soll am Eingang auf die Befolgung der Bestimmungen achten und auf eine angemessene Platzwahl hinweisen. Bei Handlungen ohne Mund-Nasen-Schutz müssen größere Sicherheitsabstände eingehalten werden! Da ein häufiges An- und Ablegen der Maske problematisch ist, wird der Vorsteherdienst in der Regel diesen Schutz nicht tragen.
Friedensgruß, Kommunion, Beichte. Die Körbchen für die Kollekte werden nicht durch die Reihen gereicht, sondern zum Beispiel am Ausgang aufgestellt. Da das Virus vor allem über die Atemluft verbreitet wird, ist gemeinsames Singen und Beten auf ein Minimum zu reduzieren. Als Friedenszeichen sind das gegenseitige Anblicken und Zuneigen möglich. Bei der Kommunion-spendung sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln einzuhalten: Die Worte „Der Leib Christi“ und „Amen“ entfallen. Es ist nur Handkommunion möglich – dabei ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Die Hände der Kommunionempfänger und -spender dürfen sich dabei nicht berühren! Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um diese dort zu konsumieren, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist. Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und durchlüfteten Raum, in dem die Abstände gewahrt bleiben.
Autor:Redaktion martinus aus Burgenland | martinus |
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