Interview

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Gesellschaft & Soziales
Dr. Otto Gehmacher ist Oberarzt an der Palliativstation im Landeskrankenhaus Hohenems.   | Foto: Wolfgang Ölz

Beschluss des Verfassungsgerichtshofs zur Sterbehilfe
Lebenswille und Todessehnsucht

Otto Gehmacher schildert im KirchenBlattGespräch seine Skepsis gegenüber der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), ab 1. Jänner 2022 die Hilfe zur Selbsttötung, den so genannten „assistierten Suizid“, zuzulassen. Das individuelle Eingehen auf unheilbar kranke Patient/innen ist für ihn von größter Bedeutung. Wolfgang Ölz In Fragen der Versorgung von Menschen mit unheilbaren Erkrankungen ist Vorarlberg gut aufgestellt: Die Palliativabteilung am LKH-Hohenems, das Hospiz am See und auch...

  • 24.02.21
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