Corona-Regelung für Gottesdienste ist rechtskonform
Zur Kritik von laizistischen und atheistischen Kreisen an den auch während des Lockdowns erlaubten Gottesdiensten hat sich der Religionsrechtsexperte Prof. Andreas Kowatsch geäußert. In Österreich bestehe Trennung von Kirche und Staat bei gleichzeitiger Kooperation zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften. Die Ausnahme für die Gottesdienste entspreche voll der bestehenden Rechtsordnung. Sie sei kein Privileg der Religionsgemeinschaften. Die Religionsausübung, sowohl öffentlich als...