Christentum - Ein Reiseführer | Etappe 064
Mit Geist gestärkt
Die Firmung
Die Firmung ist gemäß dem katholischen und orthodoxen Verständnis mit Taufe und Eucharistie das dritte Sakrament der Eingliederung in die Kirchengemeinschaft. Die Apostelgeschichte berichtet: „Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft. Dann legten sie ihnen die Hände auf, und sie empfingen den Heiligen Geist.“ (Apg 8, 14–17)
Die Firmung soll die Taufe vollenden, indem der Gefirmte nun „Vollbürger im Reiche Christi“ wird: Sie „prägt der Seele ein unauslöschliches Siegel ein und führt zum Wachstum der Taufgnade … sie vereint fester mit Christus und mit seiner Kirche; sie stärkt in der Seele die Gaben des Heiligen Geistes; sie schenkt eine Kraft, um für den christlichen Glauben Zeugnis abzulegen.“ (KompKat 268)
Ordentlicher Spender der Firmung ist der Bischof oder ein ihn vertretender Weihbischof. Häufig werden auch enge Mitarbeiter des Bischofs oder Äbte mit der Spendung der Firmung beauftragt. Die Formel der Firmspendung lautet: „N. N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Daran schließt der Friedensgruß an.
Im Bild des Siegels wird das unzerstörbare Beglaubigungs- und Schutzzeichen zum Ausdruck gebracht. Der in der vorkonziliaren Liturgie übliche „Backenstreich“, der vielleicht eine Art Ritterschlag symbolisieren sollte, ist durch den Friedenswunsch ersetzt worden. Die Firmung, die nur einmal empfangen werden kann, setzt öffentliches Glaubensbekenntnis, freie Entscheidung und Mündigkeit voraus. Wer gefirmt wird, muss zuvor getauft sein und in der Regel das Bußsakrament empfangen haben. Bei der Eingliederung Erwachsener in die Kirche oder bei Übertritten aus anderen christlichen Gemeinschaften schließt sich in der Liturgie sofort der erstmalige Empfang der Eucharistie an. Das Firmalter ist uneinheitlich. Die vom Kirchenrecht geforderte Einsicht und Entscheidungsfähigkeit hat zu einer Firmpraxis zwischen sieben und 18 Jahren geführt, im deutschsprachigen Raum ist ein Alter zwischen zwölf und 14 Jahren üblich. Auch der Firmling ist wenn möglich durch einen Paten zu begleiten, der während der Firmspendung seine rechte Hand auf den Firmling legt.
In den Ostkirchen ist jeder Priester berechtigt, die Firmung zu spenden. Sie trägt dort den Namen „Myron“ oder „Myronsalbung“ und wird unmittelbar im Anschluss an die Taufe vorgenommen. Die Kirchen der Reformation lehnen die Firmung als eigenes Sakrament ab. Die Konfirmation ist eine feierliche Segenshandlung, die den Eintritt in das kirchliche Erwachsenenalter markiert. Im Rahmen eines Festgottesdienstes empfangen die Konfirmanden nach dem öffentlichen Bekenntnis ihres Glaubens den Segen durch Handauflegung. Sie haben sich dafür einen biblischen Konfirmationsspruch ausgesucht, der sie in ihrem weiteren Leben begleiten soll. So die zuständige Landeskirche kein Kinderabendmahl eingeführt hat, schließt sich an die Konfirmation der erstmalige Empfang des Abendmahls an. Das Konfirmationsalter liegt im deutschsprachigen Raum zur Zeit beim Alter der gesetzlichen Religionsmündigkeit, also bei 14 Jahren. Wie der Firmung geht auch der Konfirmation eine mehrmonatige Vorbereitung in Schule und Gemeinde vo-raus, wobei der Unterricht der Pfarrseelsorger in Katechismus und Bibel durch von Eltern geleitete Gruppen unterstützt wird.
Autor:SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT |
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