Für eine synodale Kirche | Teil 2
Gemeinschaftlich

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Gemeinschaftlich


Synodalität konkret und das Konsent-Prinzip. Eine Auskunft.

Der Begriff Synodalität ist abgeleitet von Synode. Synoden sind Kirchenversammlungen, die zur Beratung, Klärung und Entscheidung anstehender Fragen einberufen werden. Synodalität ist die Art und Weise, wie in einer Synode oder in anderen kirchlichen Versammlungen gemeinschaftlich beraten und entschieden wird.
Synoden und Synodalität sind nichts Neues oder Modisches. Es gibt sie in der Christenheit seit den ersten Jahrhunderten. Synodalität heißt gemeinsames Beraten, Unterscheiden und Entscheiden. Dadurch soll in einer konkreten Situation ein Weg gefunden und eine Entscheidung getroffen werden, die dem Willen Gottes und unserem Glauben entspricht. Dabei wird das geweihte Amt und seine Kompetenz zur Letztentscheidung nicht ersetzt, aber eingebettet in die kirchliche Gemeinschaft und das synodale Zuhören und Unterscheiden.
Synodalität setzt eine gläubige Einstellung voraus. Das synodale Gespräch soll getragen sein vom Glauben daran, dass dort, wo zwei oder drei in seinem Namen versammelt sind, Jesus in ihrer Mitte ist (Mt 18,20). Es verlangt die Bereitschaft zuzuhören, Demut, d. h. den Gehorsam gegenüber dem Willen Gottes und gegenüber den Wortmeldungen anderer, wo sie als richtig erkannt werden.
Mängel an gläubiger Einstellung und Wissen, Vorurteile, Engstirnigkeit und Machtstreben gefährden einen synodalen Prozess. Dem Einwand, dass Wahrheit nicht mit Mehrheit gleichgesetzt werden darf, kann man entgegengehalten, dass auch eine einsame Entscheidung keine Garantie für Wahrheit ist.
Das Konsent-Prinzip (ein Prinzip der Meinungsbildung, um Entscheidungen in Gruppen zu ermöglichen) kann helfen, Synodalität zu leben. Wenn wir uns nach den Regeln des Konsent auf synodale Prozesse einlassen, dann lernen wir, was es heißt, gemeinschaftlich als Christen nachzudenken, zu beraten und zu entscheiden.
Bernhard Körner

Das Konsent-Prinzip

„Nicht, was die meisten wollen, sondern was die wenigsten ablehnen, soll passieren.“
Das kann als Grundlage des Konsent-Prinzips formuliert werden. Wie kann eine Sitzung nach dem Konsent-Prinzip ablaufen? Zunächst ist zu klären, ob eine Sache beraten werden soll oder ob es einer gemeinsamen Entscheidung bedarf. Dann wird der Vorschlag oder die Idee im Gremium präsentiert. Darauf folgen drei Runden:

  1. Fragerunde für Unklarheiten und inhaltliche (Nach-)Fragen.
  2. Meinungsrunde: Reihum sagt jede und jeder, wie man zum Vorschlag steht: völlig einverstanden, Verbesserungsvorschläge oder Bedenken, Einwände – in dieser Runde geht es nicht um Diskussion. Wichtig ist, dass jede/r Stellung bezieht.
  3. Adaption des Vorschlags: Dieser Schritt kann gleich erfolgen oder bis zum nächsten Termin. Eine gemeinsame Entscheidung fällt, wenn es keine schweren Einwände gibt.

Zwischen den Runden kann es sinnvoll sein, Momente der Stille einzuplanen und Gottes Geist dazu zu bitten – was besonders bei konfliktträchtigen Situationen ratsam ist.

3 FRAGEN AN

Peter Possert-Jaroscka, den Leiter der Organisationsentwicklung der Diözese Graz-Seckau.

  • Was ist der Vorteil vom Konsent-Prinzip im Gegensatz zur einfachen Abstimmung?
    Vorschläge Einzelner werden durch Bedenken und Einwände anderer zu gemeinsamen Entscheidungen entwickelt. Es geht nicht um Zustimmung oder Ablehnung, sondern um Stärkung gemeinsamer Verantwortung.
  • Brauchen Konsent-Entscheidungen nicht zu viel Zeit?
    Eigentlich werden raschere Entscheidungen ermöglicht – eine gute Vorbereitung und eine straffe Moderation vorausgesetzt. Ideen sollen durch Konsent schneller in Umsetzung kommen.
  • Gibt es Unterstützung für Gremien (z. B. PGR) beim Einüben dieser Sitzungsführung?
    Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote, von telefonischer Beratung für Vorstände bis zum konkreten Schulungsangebot im Seelsorgeraum. Einfach melden im Prozessbereich Innovation & Entwicklung – wir vermitteln dann das passende Angebot. innovationundentwicklung@graz-seckau.at
Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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