Christentum - Ein Reiseführer | Etappe 044
Der Tod Jesu
Die Hinrichtung am Kreuz
Das Todesurteil, das gegen Jesus verhängt wurde, lautete auf Hinrichtung durch das Kreuz. Die gewählte Todesart spricht zusammen mit der weithin als historisch angesehenen Kreuzesinschrift für eine Verurteilung als politischer Aufrührer. Eine solche Urteilsbegründung war im Kontext der historischen Gesamtsituation nachvollziehbar. Jesus hatte in seiner Predigt vom Reich Gottes und damit von einer neuen Königsherrschaft Gottes gesprochen. Wenngleich Jesus selbst wohl keine Opposition gegen die Römer mit diesen Worten verband, so konnten diese in der politisch unruhigen Provinz Palästina doch gefährliche Missverständnisse hervorrufen, zumal Jesus Menschenmassen anzog und sich ein Sympathisantenkreis gebildet hatte. Dies galt umso mehr, als es bereits in den Jahren, die dem Auftreten Jesu vorausgegangen waren, zu verschiedenen Aufständen gekommen war, bei denen das Gedankengut eines aus Galiläa stammenden charismatischen Menschen (Judas Galilaios) eine große Rolle gespielt hatte.
Die Kreuzigung durfte (offiziell) nicht gegen römische Bürger verhängt werden. In der Regel traf die Kreuzigung ausschließlich Sklaven und Schwerverbrecher. Massenhaft angewendet wurde diese Form der Hinrichtung gegen Aufständische. So hatte Quintilius Varus bei der Niederschlagung des Zelotenaufstandes im Jahre 4 v. Chr. 2000 Aufrührer kreuzigen lassen.
Für die Kreuzigung war an der Hinrichtungsstätte ein Längsbalken in die Erde gerammt. Den zugehörigen Querbalken musste der Verurteilte selbst zur Hinrichtungsstätte tragen. Vor Ort wurde er üblicherweise mit Seilen oder mit Nägeln, die man durch das Handwurzelgelenk trieb, am Querbalken befestigt. Danach zog man diesen Querbalken mit Stricken am Längsbalken hoch und verband die beiden Holzteile miteinander.
Der Schauder, den man während der gesamten Antike mit dem Wort vom Kreuz verband, dürfte nicht nur auf die mit dieser Hinrichtung verbundene soziale Ächtung zurückgehen, sondern in hohem Maße mit dem überaus langsamen und grausamen Tod zusammenhängen, der einen zur Kreuzigung Verurteilten erwartete. Die Dauer des Todeskampfes konnte abgekürzt werden, wenn man dem Gemarterten die Halt gebenden Schienbeine zerschlug, so dass dieser sich nicht mehr abstützen und aufrichten konnte. Die dadurch entstandene Hängeposition presste dann den Oberkörper zusammen und führte so zu einem relativ raschen Tod durch Kreislaufkollaps.
Jesus, der nicht nur entwürdigende Folterungen und die mit der Kreuzigung verbundenen Qualen erdulden musste, sondern darüber hinaus Verrat, Verlassenheit und Spott erfährt, wird so zum Inbegriff der Geschundenen dieser Erde. In seinem Leiden erweist er sich mit ihnen solidarisch und verbreitet noch im Tod die Botschaft, dass Gott allen Menschen nahe ist, besonders denen, die man gewaltsam um ihr Leben bringt.
Um die mit der Kreuzigung verbundene Abschreckung auf die Spitze zu treiben, war es unter den Römern üblich, die Gekreuzigten nach Eintreten des Todes noch längere Zeit am Hinrichtungsort zu belassen. Im Falle Jesu sah man wegen des nahen Paschafestes davon ab. So konnte Jesus noch am Abend seiner Hinrichtung bestattet werden. Dazu wurde er der jüdischen Sitte entsprechend in ein Tuch gehüllt. Bestattungsort war ein Felsengrab.
Autor:SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT |
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