Leserbriefe
Trotzdem volle Karenzzeit
Um die Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Vätern und Müttern EU-konform aufzuteilen, hat der Nationalrat in seiner Sitzung am 20. September 2023 zwei unübertragbare Monate Karenz pro Elternteil beschlossen. Damit stehen die vollen zwei Jahre Karenz nur mehr dann zu, wenn beide Elternteile Karenz in Anspruch nehmen. Geht nur ein Elternteil – etwa die Mutter – in Karenz, verkürzt sich die Dauer auf 22 Monate. Wir vom Katholischen Familienverband sichern allen MitarbeiterInnen weiterhin 24 Monate Karenzanspruch zu – ohne Einschränkungen – und hoffen auf viele NachahmerInnen in Kirche und Privatwirtschaft. Die Verkürzung der Karenz nimmt dem Kind Zeit mit seinen Eltern. Das lehnen wir ab!
Peter Mender,
Katholischer Familienverband Österreich
Autor:SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT |
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