Leserbriefe
Sommerzeit zur Erholung

Nach dem Zeitzählungsgesetz aus dem Jahr 1976 ist die Regierung aus volkswirtschaftlichen Gründen ermächtigt, die Sommerzeit per Verordnung einzuführen. Drei Gründe werden explizit aufgezählt: Einsparung von Energie, Abstimmung mit der Regelung der Stundenzählung anderer Staaten und Erzielung eines Erholungsgewinnes der Bevölkerung Österreichs. Und Erholung hat diese Bevölkerung derzeit mehr als notwendig.
Markus Karner, St. Stefan im Lavanttal

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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