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Schadensfall Kind?

Wir halten es angesichts der OGH-Urteile zu „wrongful conception“ und „wrongful birth“ für dringend geboten, dass der Gesetzgeber tätig wird. Die berechtigte Sorge der ÄrztInnen vor Haftung verändert die Schwangerenvorsorge und nährt die Vorstellung, Schwangerschaften seien vollständig planbar. Den Urteilen liegt die Sicht zugrunde, dass das Leben eines Menschen ein „Fehler“ sein könne. Sie lasten nicht nur den Mehraufwand für behinderte Kinder ÄrztInnen an, sondern legen Eltern nahe, bei unerwünschten Geburten nach misslungenen Eingriffen zur Verhütung zu klagen. Dies ist ein verheerendes Signal an die Kinder: Ihr wart nicht willkommen.

Im Fall von Kindern, die mit einer schweren Behinderung geboren wurden, wurde argumentiert, den Eltern, die finanziell besonders belastet seien, müsse durch Zuerkennung des Schadenersatzes geholfen werden. Nun haften ÄrztInnen auch für den Fall der unerwünschten Schwangerschaft eines gesunden Kindes, das trotz Eileiterunterbindung oder Vasektomie geboren wird. Der OGH hat in seiner Entscheidung „wrongful conception“ mit „wrongful birth“ auf eine Ebene gestellt. Dies führt dazu, dass ein Kind durch die Hintertür zum Schadensfall erklärt wird!

Der OGH weist selbst darauf hin: Eine rechtliche Sonderlösung für diesen Schadenersatzbereich müsse der Gesetzgeber treffen. Dazu habe er sich aber bisher nicht entschließen können. Eugenisches Gedankengut – wie im Fall von wrongful birth – darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Kommen Kinder ungeplant ins Leben ihrer Eltern, ist dies eine große Herausforderung, die aber bewältigt werden kann. Der Mensch hat immer einen Wert!Johann Hager, Präsident „aktion leben österreich“

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SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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