Vorgestellt
Johann Hirnsperger, Kirchenrecht

Foto: Neuhold

Gutes Recht steuere das Leben und sei nie langweilig. Laufend „durchdacht, verbessert und an die Erfordernisse der Zeit angepasst“ müsse auch das Kirchenrecht werden, ist der 2020 emeritierte Ordinarius für Kanonisches Recht an der Theologischen Fakultät Graz, Prof. Dr. Johann Hirnsperger, überzeugt. Ziel sei, Seelsorge und Glauben zu fördern (c. 1752 CIC).

Der jetzt zum Konsistorialrat Ernannte möchte im Ruhestand an der von ihm mitbegründeten Reihe „Wege zum Heil?“ weiterarbeiten. In sechs Bänden stellte er die bisher eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften in Österreich dar und ließ auch Vertreter der betreffenden Gruppen zu Wort kommen (Fakultätsreihe „Theologie im kulturellen Dialog“).

Geboren am 29. Oktober 1951, wuchs der Sohn von Landwirten in Elsbethen bei Salzburg auf. In Salzburg und Innsbruck studierte er Theologie, mit Schwerpunkt Dogmatik. Erzbischof DDr. Karl Berg weihte ihn 1976 zum Priester und ernannte ihn nach drei Jahren als Kooperator in Bad Hofgastein zu seinem Sekretär. Berg ermunterte ihn, 1983 Assistent des Salzburger Kirchenrechtlers Prof. Johann Paarhammer zu werden.

Dem Salzburger Domkapitel widmete sich Hirnsperger in seiner Habilitation. In Graz folgte er 1995 Prof. Hugo Schwendenwein nach.

Johann A. Bauer

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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