Offen gesagt - Walter Schaupp
Töten auf Verlangen

Foto: Neuhold

Was kann das deutsche Urteil zur Sterbehilfe für künftige Entwicklungen bedeuten?
Das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zu geschäftsmäßiger Beihilfe zum Suizid hat Experten in seiner Kompromisslosigkeit überrascht. Seine Sprengkraft liegt in dem Gewicht, das dem Recht auf einen selbstbestimmten Tod beigemessen wird, in Verbindung mit einem starken Recht, dabei Hilfe durch die Gemeinschaft zu erhalten.
Es erstaunt erstens, wie klar die Beschränkung des assistierten Suizids auf Krankheit und Lebensende zurückgewiesen wird. Die Gesellschaft habe kein Recht, jemandem vorzuschreiben, wann und warum er sein Leben beenden will. Das starke Recht auf Beihilfe könnte rasch die derzeit selbstverständliche Regel, dass niemand persönlich zu aktiver Beihilfe gezwungen werden kann, unterminieren. Jemandem nicht zu helfen, kann bald als mitleidlos und unsolidarisch gelten. Konfessionelle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen könnten unter Zugzwang kommen, solche „Hilfe“ im Prinzip anbieten zu müssen.
Zweitens könnte man das Urteil zum Anlass nehmen, auch aktive Euthanasie zu verlangen. Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu töten, könnten auf Nicht-Diskriminierung klagen. Eine solidarische Gesellschaft müsse dann das tun, was sie selbst nicht mehr zu tun in der Lage sind.

Walter Schaupp
ist Moraltheologe, Mediziner und Mitglied der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt.

Autor:

Ingrid Hohl aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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