Offen gesagt - Edith Zitz
Mitdenken

Foto: Leis

Was erwarten Sie sich im Pflegebereich von der neuen Landesregierung?

2024 wurde das neue Steirische Pflege- und Betreuungs-Gesetz im Landtag beschlossen. Es beinhaltet Regelungen zur 24-Stunden-Betreuung (Personenbetreuung). Bei dieser Leistung ist ein Rechtsanspruch auf eine Landes-Zuzahlung vorgesehen, wenn es bereits eine Förderzusage des Bundes gibt. Dabei ist im Gesetz leider ein Regress vorgesehen: Diesen gibt es im Pflegewohnheim-Bereich jedoch nicht. (Anm. d. Red: Kommt jemand ins Pflegewohnheim, werden Kosten, die nicht durch Pension, Pflegegeld oder Zuschüsse gedeckt werden können, durch Steuergeld bezahlt – bei Pflege zu Hause nicht.) Dies steht im Widerspruch zum Grundsatz „mobil vor teilstationär vor vollstationär“ und ist sehr bedauerlich. Diese Einschätzung teilen Fachpersonen unisono.

Die neue steirische Landesregierung sieht in ihrem Arbeitsprogramm nun einen „Masterplan Pflege Steiermark“ vor. Dabei den Bereich der Personenbetreuung durch 24-Stunden-PflegerInnen miteinzubeziehen ist ein Gebot der Stunde. Die Qualitätsstandards sind hier nämlich sehr unterschiedlich und es gibt ein starkes Land-Stadt-Gefälle. Viele, oft zugewanderte Frauen sind hier tätig – oftmals selbstständig: Ohne sie würde das Betreuungs- und Pflegesystem nicht funktionieren.

Edith Zitz ist Geschäftsführerin der unabhängigen gemeinnützigen Einrichtung inspire – Bildung und Beteiligung.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ