Lockdown-Maßnahmen
Weiter im Lockdown
Öffentliche Gottesdienste müssen leider weiterhin ausgesetzt bleiben.
Analog zu den allgemein geltenden Lockdown-Maßnahmen haben die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Absprache mit Kultusministerin Susanne Raab die bisher geltende Corona-Vereinbarung verlängert. Somit werden auch öffentliche Gottesdienste bis zum Ende der ersten Februarwoche ausgesetzt. Danach wird entsprechend den nächsten Regelungen eine neue Vereinbarung getroffen.
Für den Bereich der katholischen Kirche werden damit erneut jene Regelungen verlängert, die seit dem 28. Dezember gelten und seitens der Bischofskonferenz festgelegt wurden. Demnach sind derzeit „nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste“ im kleinsten Kreis zulässig. Sie können von fünf bis höchstens zehn im vorhinein namentlich festgelegten Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde und unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen gefeiert werden. Taufen und Trauungen sind während des Lockdowns auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Tagsüber bleiben aber Kirchen so weit wie möglich für persönliches Gebet offen. Während des Aufenthaltes im Kirchenraum ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Allgemeine Regeln wie Hände desinfizieren, Abstand halten und Unterlassen von Händeschütteln gelten natürlich auch. Konkrete Informationen gibt es über die jeweilige Pfarre.
„Unser Ziel muss weiter sein, dass die Infektionszahlen in Österreich nach unten gehen. Die aktuelle Situation erfordert nun weiteres Durchhalten“, erklärte Kultusministerin Raab und dankte den Kirchen und Religionsgesellschaften „für ihren Einsatz und dass sie mithelfen, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen“.
Autor:SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.