Corona
So nehmen wir Rücksicht

In Fürstenfeld haben Kinder des Schülerhortes der Pfarre coronabedingte Absperrungen mit Sternen verschönert. | Foto: Samer
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Corona-Regelungen für Gottesdienste und pfarrliches Leben.

Im Zuge der Öffnungsschritte nach Ende des allgemeinen Lockdowns wurden auch die Regeln für die Gottesdienste und das pfarrliche Leben angepasst.
Bei den Gottesdiensten wurde der Abstand zwischen nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen wieder auf 1 Meter verringert. Weiterhin ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend, auch bei Gottesdiensten im Freien. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Personen mit ärztlicher Bestätigung, dass sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Kinder von sechs bis vierzehn Jahren und Schwangere dürfen auch einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wer einen liturgischen Dienst ausübt, muss einen 3G-Nachweis vorlegen. Wer liturgische Texte (Lesung, Fürbitten usw.) vorliest, nimmt für die Dauer dieses Dienstes die FFP2-Maske ab.
Gemeindegesang ist möglich. Für Chorgesang und Instrumentalgruppen (ab zwei Personen) gilt ausschließlich die 2G-Regel (mit Nachweis), also geimpft oder genesen. Ab 25 Mitwirkenden im Chor ist diesen ein fixer Sitzplatz zuzuweisen. Für die Dauer des Singens kann die FFP2-Maske abgenommen werden. All das gilt auch für die Proben.

Für Taufen oder Trauungen gelten die allgemeinen Regeln für Gottesdienste; außerdem sind ein Präventionskonzept und ein Kontaktmanagement vorgeschrieben. Für Begräbnisse gelten die allgemeinen Regeln.

Für die Teilnahme an Sitzungen und Besprechungen gilt die 3G-Regel, empfohlen wird aber eine 2,5G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-Testnachweis, max. 72 Stunden alt). Für Zusammenkünfte (z. B. pfarrliche Gruppen) braucht es 2G-Nachweis, FFP2-Maske, Präventionskonzept und Kontaktmanagement. Für Gruppenstunden (Jungschar, Jugend, Minis, Firmgruppen) ist ein 2,5G-Nachweis notwendig (für Jugendliche bis 15 gilt auch der Ninja-Pass); Kontaktmanagement ist verpflichtend.
Für Parteienverkehr gelten FFP2-Maskenpflicht, 2G-Regel und Anwesenheitsliste; für Firmenvertreter gilt die 3G-Regel.

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SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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