Corona
Schutzmaßnahmen verstärkt
Corona. Wieder neue Regelungen bei Gottesdiensten und Betreten von Kirchenräumen.
Aufgrund einer Zunahme von Covid-19-Infektionen sind seit 24. Juli auch in den Kirchen wieder leicht veränderte Regelungen in Kraft. So ist für das Betreten und Verlassen sowie beim Bewegen innerhalb des Kirchenraumes wieder das Tragen eines Mund-Nasenschutzes vorgeschrieben, auch außerhalb gottesdienstlicher Feiern. Am Platz beim Gottesdienst und auch beim Gang zur Kommunion ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes hingegen nicht verpflichtend.
Weiterhin geltende Prinzipien sind das Einhalten des Abstandes von einem Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, Desinfektionsmaßnahmen sowie der Willkommensdienst zur Hilfestellung und Kon-trolle bei der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.
Bei Gottesdiensten mit vielen Personen aus pfarrfremden Gebieten (zum Beispiel in Tourismusorten) oder mit Personen aus mit einer Reisewarnung versehenen Gebieten gilt die Schutzmaskenpflicht auch auf den Sitzplätzen. Auf die Mundkommunion soll ebenso wie auf das Befüllen von Weihwasserbecken verzichtet werden. Eine Erfassung von Kontaktlisten wird an solchen Orten dringend empfohlen.
„Als Christen haben wir einen Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander zu leisten, weil wir unsere Nächsten lieben wie uns selbst“, erklärte dazu Bischof Wilhelm Krautwaschl. Die Religionsgemeinschaften waren von der Regierung um eine Überprüfung ihrer Maßnahmen ersucht worden.
Autor:SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT |
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