Neue Regeln im Lockdown
Gottesdienste können auch in der Zeit des Lockdowns gefeiert werden. Unter bestimmten Auflagen.
Trotz des allgemeinen Lockdowns kann der Advent mit gemeinsamen Gottesdiensten gefeiert werden. Dabei sind das Tragen einer FFP2-Maske und das Desinfizieren der Hände verpflichtend, sowohl im Kirchenraum als auch bei Feiern im Freien. Einzuhalten ist ab nun wieder ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten. Für die Mitfeier des Gottesdienstes sind keine „G“-Kontrollen erforderlich. Wohl aber haben alle, die einen liturgischen Dienst ausüben, einen 3G-Nachweis zu erbringen.
Auch Gemeindegesang ist möglich, soll aber auf die wesentlichsten Gesänge beschränkt sein. Nicht möglich ist derzeit das Singen von Chören. Zulässig sind maximal vier SolistInnen oder vier InstrumentalistInnen, die einen 2G-Nachweis brauchen und einen Abstand von zwei Metern einhalten.
Taufen, Hochzeiten, Firmungen oder Erstkommunionen sollen vorerst möglichst verschoben werden; Maskenpflicht und Präventionskonzept gelten für solche Feiern.
Über den Gottesdienst hinaus gibt es derzeit keine Zusammenkünfte in Präsenz (z. B.
Pfarrcafe, Bibelrunde, Firmvorbereitung usw.). Wichtige Sitzungen sollen per Videokonferenz durchgeführt werden. Karitative Aktivitäten sind unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen möglich.
Die Pfarren sollen mit den möglichen Mitteln den Menschen Halt und Ermutigung geben und das Gefühl, nicht allein oder vergessen zu sein.
Autor:SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT |
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