Nächste Versammlung des Diözesanrates

Der Diözesanrat besteht aus gewählten, ernannten und kooptierten Mitgliedern und aus Mitgliedern von Amts wegen. Er tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen, seine Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. | Foto: Neuhold
  • Der Diözesanrat besteht aus gewählten, ernannten und kooptierten Mitgliedern und aus Mitgliedern von Amts wegen. Er tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen, seine Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
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22. April. Rückblick auf die gemeinsame Arbeitsperiode.

Teils getrennt, teils gemeinsam treffen sich der Priesterrat und der Diözesanrat zu ihren Versammlungen am 21. und 22. April im Schloss Seggau. Die Vollversammlung des Diözesanrates am 22. April ab 9 Uhr hat als Schwerpunkt den Rückblick auf die gemeinsame Arbeitsperiode in Form eines sogenannten „Spirituellen Dialogs“. In Zwei-Minuten-Redebeiträgen werden Gelungenes (Wo habe ich in der vergangenen DR-Periode lebendige Kirche erlebt?), Enttäuschungen (Womit hatte ich Mühe?) und Teilhabe (Wo fühlte ich mich gehört?) von den Delegierten ausgedrückt.
Danach wird beim Offenen Mikrofon Zeit sein, sich über jene Themen auszutauschen, die gerade beschäftigen. Um 11.15 Uhr wird gemeinsam Gottesdienst gefeiert.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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