Mit Konsens

Der Diözesanrat beginnt seine neue Periode mit neuem Statut und neuer Arbeitsweise.

Mit der Konstituierung am 17. Juni (siehe Kasten unten) beginnt für die Diözese Graz-Seckau der Diözesanrat mit neuem Statut.
Der Diözesanrat soll strategische und pastorale Fragestellungen der steirischen Kirche im Blick auf die „Kirche vor Ort“ beraten und beschließen. Umgekehrt sollen Fragestellungen aus den Seelsorgeräumen und Pfarren eingebracht werden. Die Funktionsperiode des Diözesanrates beträgt fünf Jahre. Darüber hinaus sind alle fünf bis sieben Jahre „Diözesankonferenzen“ geplant, bei denen die diözesanen Gremien und weitere Personen und Gruppen über die Ausrichtung der Diözese gemeinsam beraten.

Zusammensetzung. Im neuen Diözesanrat sollen die Seelsorgeräume vollständig und in ihrer Vielfalt abgebildet sein. Er setzt sich aus Delegierten aller Seelsorgeräume zusammen und aus Delegierten anderer pastoraler Einrichungen und Gruppen. Dazu kommen Mitglieder von Amts wegen sowie Vertretungen der Laien im pastoralen Dienst und der Prozessbereiche im Bischöflichen Ordinariat. Von Februar bis Mai hat die Wahl der Delegierten stattgefunden.

Die Verbindung von Pfarrgemeinderat über den Pastoralrat bis hin zum Diözesanrat soll gewährleistet sein, ebenso die Rückbindung vom Diözesanrat in die einzelnen Seelsorgeräume und Pfarren oder andere Orte kirchlichen Lebens.

Arbeitsweise. In der Arbeitsweise des neuen Diözesanrates wurde, auch im Zusammenhang mit dem laufenden Synodalen Prozess, das „Konsentprinzip“ verankert. Dadurch und durch dialogische Arbeitsformen soll eine synodale Kultur des Miteinanders im gemeinsamen Hören und Beraten zum Tragen kommen. Beim Konsentprinzip wird ein Thema zunächst erörtert, wobei alle relevanten Informationen und die Argumente der Beteiligten eingebracht werden. Danach wird ein entscheidungsfähiger Vorschlag präsentiert. Gegen diesen kann von den Stimmberechtigten ein „schwerwiegender Einwand“ erhoben werden. Ist dies nicht der Fall, wird der Vorsitzende (Diözesanbischof) gefragt, ob es seinerseits einen „schwerwiegenden Einwand“ gibt. Wenn nicht, gilt der Vorschlag als Beschluss, der nach 14 Tagen rechtsverbindlich wird.

Vorstand. Der Vorstand, der bei der Konstituierenden Sitzung gewählt wird, besteht in Zukunft aus fünf Personen.
Im Bedarfsfall kann es auch in Zukunft gemeinsame Sitzungstermine von Priesterrat und Diözesanrat geben.

Konstit. Sitzung
Wahl des Vorstandes

Die Konstituierende Sitzung des neuen Diözesanrates findet am Samstag, 17. Juni, von 9 bis 17 Uhr in Leoben-Donawitz (CCD/Kommunikationszentrum) statt.
Nach einer Einführung durch Bischof Wilhelm Krautwaschl und einer Hinführung zur Bedeutung des Diözesanrates können die Mitglieder des neuen Diözesanrates einander kennen lernen.
Ab 14 Uhr gibt es eine Vertiefung zur Arbeitsweise des neuen Diözesanrats und zur Vertretung der Seelsorgeräume in diesem Gremium.
Ab 15.45 Uhr wird der neue Vorstand gewählt, ehe der Tag mit einem geistlichen Abschluss endet.

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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