Weltkirche
Missbrauch und Gewalt
Richtlinien überarbeitet, Präventionsmaßnahmen verbessert.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat die kirchlichen Richtlinien gegen Missbrauch und Gewalt überarbeitet. Sie gelten für die haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen.
Erzbischof Franz Lackner betont im Vorwort, dass die katholische Kirche aufrichtig bemüht sei, „die Wunden, die von Klerikern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pastoral und in kirchlichen Einrichtungen durch Gewalt und Missbrauch geschlagen worden sind, wahrzunehmen und entschlossen aufzuarbeiten“.
Einige Abläufe wurden etwas modifiziert, um die für alle Beteiligten – Betroffene, Beschuldigte bzw. kirchliche Obere – bestmögliche Lösung zu finden. Ein gemeinsamer „Beirat Opferschutz“ wird von der Bischofskonferenz und der Österreichischen Ordenskonferenz eingerichtet.
Über finanzielle Hilfe und Therapiekosten entscheidet die „Unabhängige Opferschutzkommission“ unter Waltraud Klasnic. Die Auszahlung der Mittel erfolgt über die kirchliche „Stiftung Opferschutz“. Die Verfahrensordnung regelt neben der Hilfe für Opfer auch die Vorgangsweise bei Beschuldigten sowohl hinsichtlich eines kirchenrechtlichen als auch staatlichen Strafverfahrens.
Großer Wert wird auf die Prävention gelegt, wofür vor allem die diözesanen Stabsstellen für Prävention von Missbrauch und Gewalt zuständig sind.
Info: www.ombudsstellen.at
Autor:SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT |
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