Familienfreundlich
70 Jahre Familienlastenausgleich
Mit 1. Jänner 1955 trat der allgemeine Familienlastenausgleich in Kraft. Damit wurde die Kinderbeihilfe für alle Kinder und nicht nur für jene von unselbständig Erwerbstätigen ausbezahlt. In den letzten 70 Jahren erfolgte eine sukzessive Ausweitung der Leistungen für Familien. Je größer die Kinderzahl der einzelnen Familien ist, desto mehr werde der Lebensstandard der Familien heruntergedrückt. Diese Umkehrung des Kindersegens in sein Gegenteil verletze das Recht des Menschen auf Familie und hindere ihn daran, seinen natürlichen und rechtlichen Verpflichtungen zur Erhaltung seiner Kinder nachzukommen. (Auszug aus dem Ausschussbericht zum Familienlastenausgleichsgesetz FLAG 1955).
„Dieses Wissen um die Situation von Familien war und ist der Beginn einer Erfolgsgeschichte“, sagt Peter Mender, Präsident des Katholischen Familienverbandes. „Bis heute ist der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) das zentrale Finanzierungsinstrument der Familienleistungen und damit das Rückgrat der österreichischen Familienpolitik.“ Aus dem FLAF werden u. a. die Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, kostenlose Schulbücher, Schülerfreifahrt oder die Pensionsbeiträge für vier Jahre Kindererziehung pro Kind bezahlt. Ein weiterer Meilenstein erfolgte 2023: Auf jahrelanges Drängen verschiedener Familienorganisationen werden die Familienleistungen nun jährlich an die Inflation angepasst.
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Autor:SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT |
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