Sterbehilfe
Ein erster Impuls

Die Sterbehilfe ist durch einen Gesetzesentwurf der österreichischen Regierung wieder in Diskussion.  | Foto: Unsplash
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Sterbehilfe. Bischof Hermann Glettler kommentiert den neuen Gesetzesentwurf der Regierung.

Die Österreichische Bundesregierung hat sich auf eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich geeinigt und am 23. Oktober den Entwurf für ein „Sterbeverfügungsgesetz“ vorgelegt. Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann demnach ab 2022 eine Sterbeverfügung errichten. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Minderjährige. Begleitend kommt ein Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. „Trotz der gesetzlichen Straffreistellung der Beihilfe zum Suizid muss auch in Zukunft die Vermeidung von Selbsttötungen für eine humane Gesellschaft oberste Priorität haben“, erklärte Bischof Hermann Glettler, in der Bischofskonferenz für Lebensschutzfragen zuständig, im Interview mit „Kathpress“ zum vorliegenden Gesetzesentwurf.

Positives Bekenntnis zu Hospiz und Palliativ
Höchst positiv sieht Bischof Glettler das deutliche Bekenntnis zur Aufstockung der Hospiz- und Palliativversorgung: „Mit dem flächendeckenden Ausbau der palliativen Medizin und der Hospizversorgung wird eine Kultur menschlicher Begleitung und ein Ja zum Leben, das es vor allem auch am Lebensende braucht, gefördert.“ Die katholische Kirche werde sich im Verbund mit vielen Institutionen und im Einklang mit anderen Religionsgemeinschaften weiterhin für jede Form notwendiger „Assistenz zum Leben“ einsetzen, doch „am klaren Nein zu jeder Form der Beihilfe zur Selbsttötung festhalten – trotz der gesetzlichen Straffreistellung“.

Der vorliegende Entwurf verfolge aus der Sicht des Bischofs einige wichtige Ansätze wie den mehrstufigen Beratungsprozess als Schutz vor Irrtum oder übereiltem Handeln. Auch sei zu begrüßen, dass die Beihilfe zum Suizid nicht als ärztliche Leistung eingestuft werde. Dass jedoch „zusätzlich zur medizinischen Diagnose und palliativmedizinischen Aufklärung die Ärzte auch noch die Frage der Willens- und Entscheidungsfreiheit des Suizidwilligen zu klären haben, ist eigentlich nicht zumutbar“, so Bischof Glettler.

Letzte Phase gehört zum Leben dazu
Beim Todeswunsch auch schwerkranker Personen sei größte Zurückhaltung gefordert, da die letzte Lebensphase zum Leben dazu-gehört, antwortete Bischof Glettler am Sonntag im ORF-Religionsmagazin „Orientierung“ auf die Frage, warum sich die katholische Kirche immer wieder kritisch zu drohenden Dammbrüchen in Bezug auf Sterbehilfe zu Wort meldet. Die Erfahrung vieler Betroffener zeige, dass auf den „ersten Impuls“ eines Sterbewunsches oft eine Phase der Klärung folge, die nicht übergangen werden sollte, erklärte Glettler.

„Im Blick auf die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung lässt sich jetzt schon sagen, dass es in kirchlichen Häusern, Spitälern, Alten- und Pflegewohnheimen ganz verlässlich keine Assistenz zum Suizid geben wird, auch nicht dessen Duldung“, hält der Innsbrucker Bischof fest. „Selbstverständlich bieten wir auch in Zukunft zusätzlich zur palliativmedizinischen Versorgung jede Form menschlicher, seelsorglicher und therapeutischer Begleitung an. Wir lassen niemanden in seiner letzten Lebensphase allein!“

KATHPRESS

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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