Kirche Steiermark
Das Beispiel der Orden
Leitung in der Kirche. Von den Orden kann auch die Gesamtkirche lernen.
Das Beispiel der Orden für Leitung in der Kirche war Thema einer Gastvorlesung des Münchener Kirchenrechtlers Univ.-Prof. Dr. Stephan Haering, OSB., den sein Grazer Fachkollege Univ.-Prof. Dr. Johann Hirnsperger ins Grazer Universitätszentrum Theologie eingeladen hatte. Die Frage nach den Leitungsstrukturen und der Teilhabe der Getauften ist immer aktuell. „Macht, Partizipation, Gewaltenteilung“ ist beispielsweise ein Forum beim „Synodalen Weg“, einem Reformdialog, zu dem in Deutschland die Bischofskonferenz und das Zentralkomitee deutscher Katholiken eingeladen haben.
Sind auch die Orden aufgrund ihrer Charismen, Strukturen und Größe in vielem unterschiedlich, konnte der Gastreferent grundsätzliche Wesenszüge von Leitung in den Orden herausgreifen. Die höchste Autorität in einem Orden übt ein Kollegialorgan aus, das „Generalkapitel“. Es ist kein Parlament, repräsentiert aber das jeweilige Institut in seiner Gesamtheit. Je nach Orden und Ordensgröße werden Mitglieder dafür gewählt oder entsandt. Neben dem alle paar Jahre zusammentretenden Generalkapitel gibt es auch Provinzkapitel für die jeweilige Ordensprovinz.
Die operative Aufgabe der Leitung obliegt den Ordensoberen und ihren Räten. Obere werden oft kanonisch durch das Generalkapitel oder den Konvent gewählt, manchmal auch durch vorgesetzte Obere ernannt. Oft gibt es bewusst begrenzte Amtszeiten.
Alle Oberen müssen einen „Rat“ als Stütze und Korrektiv haben und heranziehen. Manche Entscheidungen müssen gemeinsam im Rat getroffen werden, wobei der Obere auch überstimmt werden kann. Rechtlich selbstständige Klöster haben oft mehrere „Räte“.
Für die Vermögensverwaltung muss es auf allen Ebenen einen eigenen Ökonom geben, der unter der Leitung des Oberen für diese Belange zuständig ist.
Beachtlich vielfältig ist die geistliche Leitung. Für Bußsakrament und geistliche Be-gleitung müssen die Oberen den Mitgliedern Freiheit für die Wahl der Person lassen.
Kontrolliert wird die Ausübung von Leitungsmacht intern durch den Rat, Berichterstattung und Visitationen, extern durch Bindung an den Bischof und durch bischöfliche oder apostolische Visitation.
Als ungelöste Frage bezeichnete Haering die Teilhabe von Laienmitgliedern an der Leitung bei klerikalen Ordensinstituten. Abgestellt werden sollte, dass einzelne Frauenklöster männliche Obere haben. Letzlich brauchen aber auch die besten Leitungskonzepte Menschen mit dem Charisma der Leitung.
Autor:SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.