Dialogforum Sterbehilfe
Viele Fragen offen

Der Einschub im Paragraphen 78 des Strafgesetzbuches, der Hilfeleistung durch Dritte bei einer Selbsttötung unter Strafe stellte, wurde aufgehoben. Ohne eine Nachfolgeregelung im Strafrecht ist die Gefahr groß, dass es zu Druck auf Schwerkranke, Pflegende, Ärzte und Angehörige kommt.
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  • Der Einschub im Paragraphen 78 des Strafgesetzbuches, der Hilfeleistung durch Dritte bei einer Selbsttötung unter Strafe stellte, wurde aufgehoben. Ohne eine Nachfolgeregelung im Strafrecht ist die Gefahr groß, dass es zu Druck auf Schwerkranke, Pflegende, Ärzte und Angehörige kommt.
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Dialogforum Sterbehilfe. Fünf zentrale Anliegen der katholischen Kirche.

Noch keine klare Richtung für ein Gesetz zur Suizidbeihilfe hat das Ende April stattgefundene „Dialogforum Sterbehilfe“ gezeigt: So lautet die Einschätzung der beiden kirchlichen Vertreter in der Expertenrunde, Stephanie Merckens (für die Bischofskonferenz) und Anna Parr (für die Caritas). Beide nahmen an dem mehr als 30-köpfigen Online-Forum, das der Regierung Grundlagen für den Umgang mit der vom Verfassungsgerichtshof im Dezember verfügten Lockerung des Suizidhilfe-Verbotes geben sollte, teil.
Es sei ein bestens vorbereiteter, strukturierter und sachlicher Austausch in wertschätzender Atmosphäre gewesen, lobten Merckens wie auch Parr das einwöchige digitale Forum. „Sehr viele Themen wurden angesprochen: von Hospiz- und Palliativversorgung über Fragen wie, wer Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen können oder wer sie leisten dürfen sollte, bis hin zur Beratung, zur Feststellung und Absicherung des freien Willens oder zur Problematik minderjähriger Suizidwilliger.“ Aber sehr viele Fragen blieben offen.
Noch unsicher sei vor allem, ob es überhaupt eine Nachfolgeregelung für den aufgehobenen Einschub im Paragraph 78 des Strafgesetzbuches – Bestrafung der Hilfeleistung bei einer Selbsttötung durch Dritte – gibt, so der Eindruck der Juristin. Für viele Dialogforum-Teilnehmer wäre eine Nachfolgeregelung im Strafrecht aber unbedingt erforderlich.
Die katholische Kirche könne „ganz grundsätzlich und ausnahmslos einem Gesetz, das Suizidbeihilfe erlaubt, nie zustimmen“, unterstrich Merckens. Dennoch habe man sich an der Diskussion beteiligt, um den großen Erfahrungsschatz in der Begleitung von Menschen in Krisen einzubringen.
Fünf zentrale Anliegen habe die katholische Kirche beim Thema Suizidbeihilfe. Leben dürfe niemals bewertet werden, so das erste Ziel. Des Weiteren müssten zur Unterstützung von Menschen, deren Leben schwere Krisen durchläuft, die Suizidprävention und andere damit verwandte Angebote vorrangig gefördert und ausgebaut werden.
Wichtig sei ferner, nicht durch ein Gesetz das bestehende Grundvertrauen in Ärzte sowie in Gesundheits- und Pflegeberufe zu erschüttern. „Wir haben uns beim Dialogforum dafür eingesetzt, dass Suizidassistenz nicht Leistung eines Arztes oder irgendeines anderen Gesundheitsdienstleisters wird“, so Merckens. Erst recht nicht dürfe eine Person, eine Einrichtung oder deren Träger zur Durchführung oder auch nur Duldung von Suizidbeihilfe gedrängt oder verpflichtet werden, betonten Merckens wie auch Parr. Die Spitäler, Pflegeheime und Hospize als Organisationen sowie deren Mitarbeiter gelte es hier ebenso in Schutz zu nehmen wie pflegende Angehörige: Letztere hätten sich bisher stets mit dem Verweis auf das Verbot der Mitwirkung entschlagen können, „jetzt kommen sie in Rechtfertigungsdruck“, so Merckens.
Doch auch die Absicherung der Autonomie des Menschen gehört zu den zentralen Anliegen der Kirche. „Aus theologischer Sicht ist der freie Wille sogar das erste Geschenk, das Gott dem Menschen neben dem Leben gegeben hat“, unterstrich Merckens. Die Frage laute jedoch, wann dieser freie Wille tatsächlich gegeben sei – „und was wir dem Menschen schulden, damit sich dieser freie Wille bilden kann“.

Der Einschub im Paragraphen 78 des Strafgesetzbuches, der Hilfeleistung durch Dritte bei einer Selbsttötung unter Strafe stellte, wurde aufgehoben. Ohne eine Nachfolgeregelung im Strafrecht ist die Gefahr groß, dass es zu Druck auf Schwerkranke, Pflegende, Ärzte und Angehörige kommt.

Kathpress

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SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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