Sterbehilfe
Sich sicher fühlen

Christliche Pflegeeinrichtungen ringen mit der geplanten Liberalisierung der Sterbehilfegesetzgebung.
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Christliche Pflegeeinrichtungen ringen um Lösungen nach neuem Sterbehilfegesetz.

Der Regierungsentwurf zum neuen Sterbeverfügungsgesetz liegt seit gut einer Woche vor. Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten. Betroffen von der neuen Rechtslage, wonach assistierter Suizid in bestimmten Fällen erlaubt sein wird, sind auch viel christliche Einrichtungen im Alten-,
Pflege- und Palliativbereich. Sie ringen bereits seit Längerem um Regelungen, wie damit in konkreten Fällen umzugehen ist, wie einem Bericht auf religion.orf.at zu entnehmen ist.

Wie mit Suizidwunsch umgehen?
So haben etwa die Österreichische Ordenskonferenz und die Caritas gemeinsam beraten, wie sie mit konkreten Wünschen nach assistiertem Suizid in ihren Einrichtungen umgehen werden. Man habe eine Arbeitsgruppe gebildet, erklärte Ordenskonferenz-Generalsekretärin Christine Rod. Das Thema betreffe die Gesundheitseinrichtungen der Ordensgemeinschaften „besonders“. In Österreich werden viele Spitäler und Pflegeheime von katholischen Orden betrieben. Ihr deutliches Nein zu Sterbehilfe hätten sie in der Vergangenheit immer wieder bekräftigt.

Die Debatte rund um das Sterbehilfegesetz werfe freilich viele Fragen auf – „für die betreuten Menschen und die Mitarbeiter“. Ein Orientierungsrahmen, „gespeist aus der Erfahrung der täglichen Arbeit in der Pflege, Betreuung und Begleitung“ soll den Mitarbeitenden als Hilfe dienen. Man sei nun, nachdem der Gesetzesentwurf vorgestellt wurde, in der „finalen Abstimmungsphase“, so Rod.

Auch bei der Caritas Socialis, die zahlreiche Einrichtungen für betagte, kranke und sterbende Menschen führt, widmet sich ein Ethik-Kernteam den Fragen, die sich durch die Liberalisierung der Sterbehilfegesetzgebung ergeben. Ein assistierter Suizid würde „eine Menge an Menschen wie Angehörige, Mitbewohner, Mitarbeiter und Ehrenamtliche involvieren“, hieß es aus der Einrichtung.

Menschen nicht allein lassen
Der Medizinethiker und katholische Moraltheologe Matthias Beck geht vonseiten katholischer Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen weiterhin von einem klaren Nein zu Suizidbeihilfe aus: „Kein christliches Krankenhaus wird zulassen, dass ein Mensch sich tötet“, so seine Einschätzung. Durch das kategorische Nein können sich PatientInnen „sicher fühlen“ – ganz besonders in Palliativstationen: Sterbehilfe „gehört da nicht hin“, ist der Theologe überzeugt. Eine Möglichkeit, wie christliche Einrichtungen das Dilemma lösen könnten, besteht für Beck darin, dass kirchliche Einrichtungen Menschen vor der Aufnahme in ihre Alten- oder Pflegeheime schriftlich bestätigen lassen, dass sie assistierten Suizid nicht in Anspruch nehmen wollen.

Schon lange wird auch in der evangelischen Diakonie über das Thema beraten. Die Diakonie werde zwar sicherlich kein Anbieter von Sterbehilfe werden und weiterhin versuchen, Sterbewillige vom Suizid abzubringen, doch Betroffene will die evangelische Hilfseinrichtung auch nicht allein lassen. Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser schloss aus, dass Menschen die Einrichtung verlassen müssen, wenn sie sich für assistierten Suizid entscheiden. Für die Diakonie sei das eine Frage der Barmherzigkeit.

KATHPRESS

Autor:

SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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