Kinderrechte
Missachtetes Recht
Obsorge für jugendliche Flüchtlinge ab dem ersten Tag des Asylverfahrens fordern 15 Menschenrechtsorganisationen.
Verbesserungen für junge Menschen, die ohne Eltern als Flüchtlinge in Österreich gelandet sind, haben Caritas, Diakonie und weitere 13 Menschenrechtsorganisationen gefordert. Betroffene müssten hierzulande lange Zeit ohne individuelle Betreuung in Einrichtungen des Bundes leben, „die nicht ihren Bedürfnissen und auch keinen in Österreich geltenden gesetzlichen Standards für Kinder entsprechen“, hieß es in einer Aussendung der Initiative „Gemeinsam für Kinderrechte“. Dieser Missstand in der Jugendbetreuung sei endlich zu beheben. Die NGOs forderten adäquate Obsorge ab dem ersten Tag des Asylverfahrens.
Mit dem Umstand, dass geflüchtete Jugendliche in Österreich keine obsorgeberechtigte Person an ihrer Seite haben, sei Österreich „Schlusslicht in Europa“. Damit würden auch die UN-Kinderrechtskonvention und das Bundesverfassungsgesetz für Kinderrechte gebrochen, ebenso die EU-Aufnahmerichtlinie, wiesen Caritas, Diakonie und Co. hin.
Die 15 Mitglieder von „Gemeinsam für Kinderrechte“ führten im Juni eine Beratungs-Aktion vor den Jugend-Quartieren des Bundes durch. Die dort lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge hätten mit Hilfe der Rechtsberatung von Diakonie, Caritas, „Tralalobe“ und Integrationshaus Obsorge-Anträge bei der Behörde für Kinder- und Jugendhilfe einbringen können. „Denn bisher ist es so: Nur wenn die Behörden solche Anträge bearbeiten müssen, kann die Obsorgeübertragung behördlich organisiert werden“, erklärten die NGOs. Es brauche dafür eine gesetzliche Regelung.
Auch die Vorsitzende der ehemaligen Kindeswohl-Kommission, Irmgard Griss, unterstrich die Wichtigkeit dieser Aktion. Es sei eine der Hauptforderungen der Kommission gewesen, dass Kinder individuelle Betreuung brauchen. Erst recht gelte das für jedes geflüchtete Kind, das ohne Eltern in Österreich ankommt. Griss äußerte Unverständnis dafür, „warum dieses gesellschaftliche Problem nicht gelöst wird“. Im Justizministerium liegt laut der Aussendung ein Gesetzesvorschlag bereit. Die Initiative „Gemeinsam für Kinderrechte“ fordere, das Gesetz endlich auf den Weg zu bringen.
Der in Österreich geltende Grundsatz „Jedes Kind ist bis zu seinem 18. Geburtstag unter der Obsorge einer oder eines Erwachsenen” müsse auch für geflüchtete Minderjährige gelten.
Plattform
Gemeinsam für Kinderrechte
Die Plattform „Gemeinsam für Kinderrechte“ setzt sich für die Beachtung des Kindeswohls ein und richtet den Blick auch auf die Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter, für die es oft keine passende Obsorge und Begleitung gibt.
Die 15 beteiligten Organisationen sind: Caritas, Diakonie, Concordia Sozialprojekte, Don Bosco Sozialwerk, Netzwerk Kinderrechte, Österr. Liga für Menschenrechte, SOS Kinderdorf, Amnesty International, Kinderfreunde, Integrationshaus, asylkoordination, fairness-asyl, SOS-Mitmensch, Tralalobe und Vienna Law Clinics (studentische Rechtsberatung).
Autor:SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT |
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