Sterbehilfegesetz
Das Leben ist kostbar

Für eine „Kultur des Beistandes“ plädiert die Österreichische Bischofskonferenz im Blick auch das Verfahren beim VfGH zur Frage, ob die Tötung auf Verlangen und die Beihilfe zur Selbsttötung weiterhin strafrechtlich verboten sein sollen. | Foto: pixabay
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  • Für eine „Kultur des Beistandes“ plädiert die Österreichische Bischofskonferenz im Blick auch das Verfahren beim VfGH zur Frage, ob die Tötung auf Verlangen und die Beihilfe zur Selbsttötung weiterhin strafrechtlich verboten sein sollen.
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Sterbehilfegesetz in Diskussion. Österreichs Bischöfe und auch Ärzte melden sich zu Wort.

Unmittelbar vor der am 24. September abgehaltenen öffentlichen Verhandlung über Suizidbeihilfe beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) haben Österreichs Bischöfe eindringlich vor einer Lockerung des geltenden Verbots gewarnt. „Das Leben ist wohl die kostbarste Gabe, die sich niemand selbst geben kann. Unser aller Anliegen muss es sein, kranke und sterbende Menschen medizinisch und seelsorglich zu begleiten“, so Erzbischof Franz Lackner. Er wies alle Ansinnen einer Lockerung des Strafrechts bei „Tötung auf Verlangen“ und „Beihilfe zum Suizid“ einmal mehr strikt zurück.
„Anfang und Ende des Lebens bedürfen der besonderen Achtsamkeit. Die Allgemeinheit steht hierin in großer Verantwortung“, hielt Lackner fest. Und: „Wir dürfen die Menschen auf ihrem letzten, oft beschwerlichen Lebensweg nicht allein lassen.“ Es brauche eine „Kultur der Fürsorge, des Mitleidens und der größtmöglichen Hilfsbereitschaft“, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz. Und nochmals: „Wir dürfen den Menschen nicht aufgeben, auch dann nicht, wenn er sich selbst aufgegeben hat.“

Schönborn teilt eigene Erfahrung
Mit sehr persönlichen Worten hat sich auch Kardinal Schönborn nochmals in die Debatte eingebracht: „Krankheit macht verletzlicher. Das habe ich selbst erfahren“, so der Wiener Erzbischof. Wer in einer existenziellen Krisensituation wie Krankheit und Lebensmüdigkeit einen Sterbewunsch äußert, brauche aber keine Hilfe zur Selbsttötung, sondern menschliche Nähe, Schmerzlinderung, Zuwendung und Beistand. Nur so könne jeder Mensch sicher sein, dass er in seiner Würde auch in verletzlichen Lebensphasen geachtet und geschützt wird.

Psychiater Lehofer warnt
Auch Ärzte haben sich für eine Beibehaltung der derzeitigen Regelung ausgesprochen. „Wenn man die Selbsttötung freigibt, öffnet man ein Tor, das Menschen einlädt, diese letzte Krise ihres Lebens nicht zu bewältigen“, sagte der Grazer Primarius Michael Lehofer im Interview mit dem „profil“. Als Psychiater sei er überzeugt, „dass Krisenbewältigung der einzige Weg in die Freiheit ist, gleichermaßen während des Lebens und am Ende des Lebens“. Gleichzeitig sei es jedoch auch notwendig, „Menschen adäquat zu begleiten und auf manche lebensverlängernden Maßnahmen zu verzichten“, so der Psychiater.

Als „große Gefahr an der Sterbehilfe“ bezeichnete es Lehofer, „dass sie der Vorstellung Vorschub leistet, dass ein Leben nur lebenswert ist, wenn man jung und fit ist“. Vom Konzept, wonach Menschen während ihres Lebens eine bestimmte Grenze festlegen, ab der sie ihr Leben nicht mehr als lebenswert halten, halte er wenig.
Warnend äußerte sich Lehofer gegenüber der Praxis, immer alle Möglichkeiten der mo-
dernen Medizin auszunützen. Die Medizin soll nicht immer alles machen, was sie technisch machen kann, „weil sie sonst maschinell und unmenschlich wird“, warnte der Psychiater. Ärzte sollten „Ärzte bleiben und den ganzen Menschen im Blick haben“, nicht nur an das technisch Machbare denken.

KATHPRESS

Für eine gute Sterbekultur
Für den Theologen und Mediziner Walter Schaupp ist aktive Sterbehilfe die falsche Antwort
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Für eine „Sterbekultur ohne Tötungshandlungen“ hat sich der Moraltheologe und Mediziner Walter Schaupp ausgesprochen. Eine Legalisierung der Sterbehilfe, wie sie derzeit von Österreichs Verfassungsrichtern geprüft wird, erachte er als „falsche Antwort“ auf ein existierendes Problem, so der Grazer Experte. „Tötung ist kein richtiger Umgang mit dem Sterben.“ Für die Entwicklung einer „Sterbekultur“ sei die Kirche gefordert, „ihre Grundwerte und Ideale präsent zu machen“.

In Österreich wird momentan das Modell der passiven Sterbehilfe – Schaupp spricht lieber von „Behandlungsverzicht am Lebensende“ – praktiziert. Meistens lasse sich bereits dadurch ein „guter Tod“ erreichen. Fraglich sei nur, „wie man mit den Menschen umgeht, für die das zu wenig ist; die große Angst haben und eben ein Mittel wollen, um ihr Leben zu beenden“.

Besonders für sehr alte und kranke Menschen, die sich alleingelassen und lebensmüde fühlen, sollte die Gesellschaft „eine Alternative zum schnellen Todeswunsch“ aufzeigen können, appellierte der Moraltheologe. Er denke hier etwa an mobile Hospizteams. Für das Sterben gebe es aufgrund der bestehenden Gesetzeslage und der Weiterentwicklung der Palliativmedizin schon jetzt ausreichend Handlungsspielraum für die besagten Grenzfälle, unterstrich der Theologe.

Für eine „Kultur des Beistandes“ plädiert die Österreichische Bischofskonferenz im Blick auch das Verfahren beim VfGH zur Frage, ob die Tötung auf Verlangen und die Beihilfe zur Selbsttötung weiterhin strafrechtlich verboten sein sollen. | Foto: pixabay
Lebensmüden Menschen müsse man eine Alternative zum schnellen Todeswunsch aufzeigen, so der Theologe Walter Schaupp. | Foto: Neuhold
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SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT

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