Lebensschutz als Menschenrecht
Seit 2000 verfügt die Europäische Union über eine eigene Menschenrechtskonvention – die Charta der Grundrechte. Im Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Europäische Union auf die universellen Werte der Menschenwürde, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Diese Grundrechte sind handlungsleitend für unsere Beratungstätigkeit.
Wir schützen und achten die Würde des Menschen und geben Hilfe dort, wo es nötig ist – kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym. Wir beraten im Falle von psychischen Belastungen, Überforderung und Isolation. Wir beraten auch bei rechtlichen Fragen zum Thema finanzielle Absicherung nach der Geburt, Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir unter-stützen in pädagogischen Belangen und thematisieren Herausforderungen vor oder nach der Geburt. In sozialen Belangen und wirtschaftlicher Not verbinden wir Beratung und konkrete wirtschaftliche Hilfe für (werdende) Eltern und Familien mit Kindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. Bei Bedarf stehen finanzielle Überbrückungshilfen aus dem Bischöflichen Lebensfonds und aus dem Patenschaftsfonds des Arbeitskreises Umfassender Schutz des Lebens – aktion leben zur Verfügung.
Für ein JA zum Leben und für ein Leben in Würde.
Gabriele Oberhumer
Leitung Beratungszentrum für Schwangere, Familienberatungsstelle der Caritas.
Autor:SONNTAGSBLATT Redaktion aus Steiermark | SONNTAGSBLATT |
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