Tag des Judentums
Caritas und jüdische Wohltätigkeit haben viel gemeinsam

Mitveranstalter und Mitwirkende am Abend zum Tag des Judentums mit Referentin Dr. Martha Keil (vorne Mitte) und Caritasdirektor Hannes Ziselsberger (2. Reihe, 2. v. l.). | Foto: Leopold Schlager
  • Mitveranstalter und Mitwirkende am Abend zum Tag des Judentums mit Referentin Dr. Martha Keil (vorne Mitte) und Caritasdirektor Hannes Ziselsberger (2. Reihe, 2. v. l.).
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Am „Tag des Judentums“, den christliche Kirchen alljährlich am 17. Jänner, unmittelbar vor der Gebetswoche für die Einheit der Chris­ten, begehen, sprach die Direktorin des in St. Pölten ansässigen Instituts für jüdische Geschichte Österreichs, Dr. Martha Keil, ausgehend vom Begriff der „Zedaka“ über Wohltätigkeit als Rechtsanspruch in der jüdischen Gesellschaft.

In einem Beitrag zu dem Thema aus christlicher Perspektive sagte Caritasdirektor Hannes Ziselsberger einleitend, es sei „eine große Errungenschaft, wenn Gesellschaften aus Wohltätigkeit einen Rechtsanspruch gemacht haben – einen Rechtsanpruch, der durchaus noch Lücken hat“. Ziselsberger erinnerte an den Satz von Papst Franziskus bei seiner ersten Audienz: „Ach, wie wünsche ich mir eine arme Kirche für die Armen!“ Dazu brauche es aber auch „Vermögen“, so Ziselsberger: „Nicht nur das menschliche Vermögen, für andere da zu sein, sondern auch Werkstätten oder Wohnhäuser für Menschen mit Behinderungen, Beratungsräume oder auch Autos, um zu den Menschen zu kommen.“ Der Zweck sei aber immer auf ein klares Ziel gerichtet – „nämlich für die Menschen Gutes zu bewirken“.

Ziselsberger verwies auf die Forderung des Propheten Ezechiel nach einer neuen Gerechtigkeit, die den Verzicht auf Zins und Wucher beinhaltet. Heute, nach mehr als 2.500 Jahren, müsse an feststellen, dass diese Themen nichts an Aktualität verloren haben. In der Caritas stehe Wohltätigkeit auf einem doppelten Fundament: Einerseits sei es eine besondere Form von Gottesdienst, durch materielle, psychische und seelische Existenzsicherung für andere Menschen da zu sein, andererseits „treten wir entschieden dafür ein, dass die Gesellschaft als solche mittels rechtlichdr Verpflichtung bzw. als Rechtsanspruch für die betroffenen Menschen eine Struktur schafft, in der Wohltätigkeit als normativer Rechtsanspruch gewährleistet ist“.

Wohltätigkeit als Pflicht der Gemeinde

Zahlreiche Gesetze in der Heiligen Schrift, der Tora, dienen der Armutsbekämpfung, betonte Dr. Martha Keil in ihrem Vortrag zum Thema „Zedaka errettet vor dem Tod“. So durften die Ecken der Felder zugunsten der Armen nicht abgeerntet werden. Mit dem Gebot, von Angehörigen der eigenen Volksgemeinschaft keinen Zins zu nehmen, sollten diese vor der Bedrohung durch Armut geschützt werden. Jedes dritte Jahr musste der Zehnte des Ertrags den Armen gegeben werden und jedes siebte Jahr mussten die Schulden erlassen werden, damit der Schuldner von seiner Bürde ausruhen kann. Das hatte allerdings als Kehrseite zur Folge, dass im Jahr davor niemand mehr bereit war, einen Kredit zu vergeben. Noch umfassender waren die Bestimmungen für das „Jobeljahr“ alle sieben mal sieben Jahre – ein idealistisches Gebot der Bibel, das im 5. Jhdt. der Realität weichen musste – das Land gehörte den Römern.

Das Jahr 70 n. Chr. mit der Zerstörung des Tempels stelle den größten Bruch in der Geschichte des Judentums dar, so Dr. Keil. In der Folge wurde der Operdienst durch drei Tätigkeiten ersetzt: Gottesdienst – Lernen – Nächstenliebe. So bildete sich im zweiten nachchristlichen Jahrhundert die Praxis der Zedaka heraus, die das Kommen des Messias beschleunigen sollte. Ihre höchste Stufe ist diejenige, die nicht mehr vergolten werden kann: die Waschung von Toten.

Fürsorge für arme Gemeindemitglieder eine Verpflichtung

Der große jüdische Gelehrte Moses Maimonides habe in seiner Gesetzessammlung von acht Stufen der Zedaka gesprochen. Die höchste Stufe besteht demnach darin, zu geben, ohne dass der Geber weiß, wem er gibt und der Empfänger den Geber nicht kennt. Die niedrigste Stufe besteht darin, jemandem widerwillig zu geben.
Zedaka heißt eigentlich Gerechtigkeit, der Begriff steht aber auch für Wohltätigkeit. Im Mittelalter war die Fürsorge für arme Gemeindemitglieder eine Verpflichtung der jüdischen Gemeinde. Es gab jedoch moralische Kriterien. Die Not muss­te „ehrenhaft“, also unverschuldet sein.

Ausführlich ging Dr. Keil auf jüdische Stiftungen im 19. und 20. Jahrhundert ein. Es ging auch da um ein „ausgeglichenes Konto Gottes“. Im Jahr 1895 machten 125 private jüdische Stiftungen in Wien einen namhaften Anteil am gesamten Stiftungsaufkommen aus. Sie kamen etwa Waisenhäusern, Garküchen, Schwimmbädern, Feuerwehren oder Heimen zur Erholung für berufstätige Frauen und damit der breiten Allgemeinheit zugute. Freilich gab es keinen signifikanten Unterschied im Sozialverhalten zwischen den Religionen. Solche Stiftungen waren eine Tradition des Bürgertums. Vereine für die Wohltätigkeit stellten aber auch eine konfessionsübergreifende Kontaktzone dar.

Das Ende jüdischer Stiftungen zeigte die Referentin am Beispiel von St. Pölten auf: Das Stiftungsvermögen wurde in der NS-Zeit konfisziert, die letzten acht lebenden Unterstützer von Stiftungen wurden Opfer der Shoah.

Autor:

Leopold Schlager aus Niederösterreich | Kirche bunt

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