Neue Covid-19-Lockerungen
Weitere Leitlinien für kirchliches Handeln

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Die schrittweise Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen und die neuen Covid-19-Lockerungen geben der Kirche, auch abseits der Gottesdienste, wieder mehr Handlungsmöglichkeiten für die Seelsorge und das Gemeinschaftsleben.

Die Verantwortlichen der heimischen Pastoral- und Seelsorgeämter, des österreichischen Pastoralinstituts und der Pastoralkommission Österreichs haben auf Grundlage der neuen rechtlichen Bestimmungen der Bundesregierung Leitlinien erarbeitet, wie das kirchliche Leben in der kommenden Zeit gestaltet werden kann. Die Bischöfe haben den Leitlinien zugestimmt.

Auch wenn die neuen Covid-19-Lockerungen, die vorerst bis 30. Juni gelten, mehr Handlungsmöglichkeiten für alle Felder des kirchlichen Handelns bedeuten, kann von einer Rückkehr zu einer „alten Normalität“ keine Rede sein. In den Leitlinien wird u. a. betont, dass es von örtlichen Gewohnheiten und den nötigen Begleitmaßnahmen abhänge, inwieweit es unter den gegebenen Umständen machbar sei, Orte zu beleben oder Angebote zu setzen. „Nicht alles, was möglich ist, muss auch sinnvoll und notwendig sein“, heißt es darin wörtlich. Abrufbar sind die Leitlinien unter: www.pastoral.at.

Nach den rechtlichen Vorgaben sind Veranstaltungen/Versammlungen bis zu einer Größe von maximal zehn Personen erlaubt, dabei muss ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Personen eingehalten werden, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. In geschlossenen Räumen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden (gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr) und es muss für eine Person eine Fläche von zehn Quadratmetern vorhanden sein.

Der Parteienverkehr in den Pfarrbüros soll entsprechend der Raumgröße wieder möglich sein, gegebenenfalls könnten Personen nur einzeln eintreten, heißt es in den kirchlichen Leitlinien. Es sei zudem darauf zu achten, dass die Büros mit geeigneten Schutzvorrichtungen wie Sichtschutz, Desinfektionsmitteln oder Masken ausgestattet werden.

Treffen von Kinder- und Jugendgruppen, Erstkommunion, Firm- und Ministrantengruppen
werden gemäß den Richtlinien nur begrenzt möglich sein. Es gelte abzuwägen, ob die Einhaltung der Rahmenbedingungen für die jeweilige Gruppe gewährleistet werden kann und ein Treffen unter diesen Voraussetzungen noch dem Zweck der Gruppe dient. Vom Singen und Musizieren wird abgeraten.
Hinsichtlich Sommerlager und mehrtägiger auswärtiger Veranstaltungen werden erst Ende Mai/Anfang Juni klare Richtlinien der Regierung erwartet, einige Diözesen – darunter auch St. Pölten – haben allerdings die Sommerlager generell abgesagt.

Pastorale Zusammenkünfte wie Bibelrunden, Gebetskreise oder Ehevorbereitungen seien gerade in kleineren Formaten sinnvoll. „Es gibt in fast jeder Pfarre ausreichend große Räume, damit die erforderlichen Abstände eingehalten werden können“, heißt es in den Leitlinien.

Auch Sitzungen und Besprechungen – wie etwa Pfarrgemeinderatssitzungen – sind wieder möglich, unterliegen aber auch den rechtlichen Einschränkungen bzw. Hygienemaßnahmen. Es sei auch darauf zu achten, dass gefährdete Personen geschützt werden, etwa durch die Zuschaltung über die Medien.
Seelsorger in Betrieben, Altenheimen, Betreuungseinrichtungen, Krankenanstalten bis hin zu Justizanstalten können entsprechend den Vereinbarungen mit den jeweiligen Hausleitungen ihren Aufgaben wieder nachgehen. Bei seelsorglich notwendigen Hausbesuchen im Privatbereich sind jedenfalls die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln zu beachten.

Kirchenmusik in Coronazeiten

Die Österreichische Kirchenmusikkommission hat auf die von der Bischofskonferenz erlassene Rahmenordnung zur Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste („Kirche bunt“ berichtete in der Ausgabe 19/2020) re­agiert. Franz Karl Praßl, Präsident der Kirchenmusikkommission, hat in einer Erklärung die Bestimmung detaillierter mit Blick auf Gottesdienste in geschlossenen Räumen und im Freien erläutert. In der Erklärung heißt es u. a., dass der Gemeindegesang „einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der liturgischen Feiern“ bedeute und es daher „nicht sinnvoll“ sei, „gänzlich darauf zu verzichten“. Um jedoch das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, sei es „angeraten, dass ein Kantor/eine Kantorin oder eine kleine Gruppe bis zu vier Sängern „in Stellvertretung der Gemeinde“ das Singen übernehme.

Ein Mund-Nasen-Schutz sei darüber hinaus „prinzipiell, auch beim Beten und Singen“ von allen Mitfeiernden zu tragen. Gesungen werden sollte in Gottesdiensten zumindest das Gloria – „wenn vorgesehen“, wie es heißt –, der Antwortpsalm und der Evangelienruf sowie das Sanktus. Zur Eröffnung, während der Gabenbereitung und der Kommunion bzw. am Ende der Messe solle „vermehrt Instrumentalmusik erklingen“. Solistischer Gesang sowie kleiner, auf bis zu vier Personen beschränkter Gruppengesang sei möglich, wenn der Ort dafür (Empore usw.) baulich vom Rest der Gemeinde getrennt ist und die Distanzregeln zwischen den Musizierenden eingehalten werden können. Chorgesang bleibe aufgrund des Ansteckungsrisikos bis auf Weiteres untersagt.

Im Blick auf Gottesdienste im Freien empfiehlt die Kirchenmusikkommission, zur Begleitung Bläserquartette zu engagieren – die jüngst erschienenen Bläsersätze zum Gotteslob würden genügend Material zur Liedbegleitung bieten. „In jedem Fall sollen Lieder und Gesänge begleitet werden, auch mit einem Keyboard oder mit Gitarren“. Organisten seien im Übrigen aufgefordert, vor und nach dem Spiel die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren – „keinesfalls“ jedoch sollten die Tasten der Orgeln direkt mit Desinfektionsmittel besprüht, sondern nur mit Tüchern abgewischt werden, um die teils historischen Instrumente nicht zu beschädigen. Der Wortlaut der Erklärung ist zu finden unter: https://www.kirchenmusikkommission.at 15.-mai-2020.

Autor:

Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt

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