Deutliche Einschränkungen
Regeln für öffentliche Gottesdienste ab 15. Mai

Blick in die Stiftskirche von Altenburg. Nach den ab 15. Mai gültigen Regeln dürfen rund 30 Personen dort den Gottesdienst besuchen. Die katholische Nachrichtenagentur Kathpress eruierte in einer Umfrage, wie viele Gläubige in bestimmten Kirchen teilnehmen dürfen: In der Stiftskirche Melk sind es 86 Personen, im Stift Lilienfeld 91, im St. Pöltner Dom 30 und in der Basilika Mariazell rund 80 Personen. 
 | Foto: Christian Jansky
  • Blick in die Stiftskirche von Altenburg. Nach den ab 15. Mai gültigen Regeln dürfen rund 30 Personen dort den Gottesdienst besuchen. Die katholische Nachrichtenagentur Kathpress eruierte in einer Umfrage, wie viele Gläubige in bestimmten Kirchen teilnehmen dürfen: In der Stiftskirche Melk sind es 86 Personen, im Stift Lilienfeld 91, im St. Pöltner Dom 30 und in der Basilika Mariazell rund 80 Personen.
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Die umfangreichen Gespräche der letzten Tage, die Abstimmungsarbeit und Bemühungen aller beteiligten Verantwortlichen zu diesem Schritt bedeuten für mich eine große Freude. Das gemeinsame Feiern von Gottesdiensten ist für uns Christinnen und Christen wesentlich für unseren Glauben“, betonte Bischof Alois Schwarz in einer ersten Stellungnahme nach Bekanntgabe der grundsätzlichen Rahmenbedingungen für das gemeinsame Feiern von Gottesdiensten ab 15. Mai. Weiterhin werde es Mut und Inspiration brauchen, um viele Menschen zu erreichen, sagte Bischof Schwarz und betonte: „Ich bin dankbar für die vielen Initiativen und Umsetzungen in den Pfarren, um in großer Lebendigkeit erreichbar zu sein. Die Beschränkungen, die weiterhin gut und notwendig sind, können wir nur gemeinsam gestalten.“

20 Quadratmeter pro Person und zwei Meter Mindestabstand

Kultusministerin Susanne Raab und Kardinal Christoph Schönborn hatten in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 23. April die Kriterien präsentiert, die für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen ab 15. Mai gelten. Die vorläufigen Vorgaben wurden am Dienstag, 28. April (nach Erscheinung unserer aktuellen Print-Ausgabe 18/2020) von Ministerin Raab nochmals weiter gelockert.

So wurde nun festgesetzt, dass pro Person bei der Feier zehn Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen muss, wobei weiterhin ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Raab gegenüber Kathpress: „Es war mir wichtig, dass es bei der Wiederaufnahme der Gottesdienste ab 15. Mai auch eine Vereinfachung parallel zum Handeln geben wird.“ Mit diesre Verinfachung sei gesichert, dass mehr Gläubige bei den Gottesdiensten teilnehmen können, aber trotzdem der Schutz der Menschen berücksichtigt werde.

Die neue Regelung bringt eine deutliche Erleichterung gegenüber den am 23. April präsentierten Kriterien, die noch 20 Quadratmeter pro Person vorgesehen hatten. Weiterhin verpflichtend ist für Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst der Mund-Nasen-Schutz (für Kinder erst ab dem 7. Lebensjahr), die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Flächen und Vorrichtungen wie z. B. Türgriffe, der Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Feiernden sowie die Kontrolle der Einhaltung der Regeln durch Ordnerdienste.

„Die Sicherheitsmaßnahmen sind nötig und sinnvoll, um in verantwortungsvoller Weise schrittweise auch das religiöse Leben wieder zu normalisieren“, betonte Schönborn bei der ersten Pressekonferenz am 23. April. Dabei müsse klar sein: „Es wird sicherlich noch eine Weile dauern bis zu einem vollen kirchlichen und religiösen Leben, wie wir es kennen“, so Schönborn. Die öffentlichen Gottesdienste unter Auflagen seien aber bei weitem nicht alles, was etwa das Christsein ausmacht. Schönborn verwies etwa auf die vielen familiären und nachbarschaftlichen Formen des Glaubenslebens, das Gebet und die gottesdienstliche Feier zu Hause. Zugleich stellte der Kardinal fest, „dass wir zur Bewältigung der Coronakrise künftig noch viel Solidarität brauchen werden“. Viele Menschen seien in Not geraten und auch die Not in anderen Ländern müsse in den Blick genommen werden, so Schönborn: „Wir erleben sehr stark, dass die Menschheit eine Familie ist und in dieser Menschheitsfamilie müssen wir zusammenstehen.“

„Das ist nur eine Übergangslösung“

Auf die Frage, ob Priester Masken tragen müssen, meinte der Kardinal, dass dies von den Größenverhältnissen in den Kirchen abhänge. Bei einem Sicherheitsabstand von etwa fünf Metern eher nicht, so Schönborn. Weihwasser werde es bis auf weiteres keines geben. Möglichkeiten, ob bzw. in welcher Form der Kommunionempfang stattfinden kann, werde auf Österreichebene gemeinsam mit Experten aus dem Gesundheitsbereich geprüft.
Wie der Zugang geregelt wird, darüber werde noch beraten, räumte Schönborn ein. Sicherlich sei auch viel Taktgefühl notwendig und er rate auch den Risiko- und Hochrisikopersonen dringend ab, jetzt gleich unter den ersten Gottesdienstbesuchern sein zu wollen. Es sei freilich wichtig zu betonen, „dass das eine Übergangslösung ist, das ist jetzt einmal ein erster Schritt“.

Autor:

Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt

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