Corona-Regeln
Weitere Erleichterungen bei Gottesdiensten

Die Handkommunion wird weiter empfohlen, aber die Mundkommunion ist wieder möglich. | Foto: cavee – stock.adobe.com
  • Die Handkommunion wird weiter empfohlen, aber die Mundkommunion ist wieder möglich.
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Die neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz ist bereits mit 20. Juni in Kraft getreten und bringt Lockerungen mit sich. So ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bei Gottesdiens­ten überhaupt nicht mehr nötig sein. Weiterhin empfohlen ist die Handkommunion, die Mundkommunion ist aber wieder erlaubt. Auch die Weihwasserbecken können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist. Grundsätzlich sollen die Gläubigen am Sonntag die Messe wieder in der Gemeinde feiern, eine Entbindung von der Sonntagspflicht sehen die neuen Richtlinien nicht mehr vor.

Gilt immer: Abstands- …

Die Rahmenordnung der Bischöfe enthält sowohl verbindliche Vorgaben als auch wichtige Empfehlungen und ersetzt die Regelungen, die ab 29. Mai gegolten haben. Als wichtigste Verpflichtung bleibt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt – sowohl bei Gottesdiensten in der Kirche wie auch im Freien. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden.
Empfohlen wird weiterhin das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und das häufige Reinigen und Desinfizieren von Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden. Auch ein Willkommensdienst wird nach wie vor empfohlen, genauso wie das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es jetzt keine Einschränkung mehr, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann.

Erleichterte Regeln gibt es für die Messfeier und den Empfang der Kommunion: Wie bisher, so darf man sich zum Friedensgruß nicht die Hand reichen; auch die Hostien müssen während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nachdem der Zelebrant bzw. andere Kommunionspender selbst kommuniziert haben, müssen sie die Hände desinfizieren oder waschen. Erst danach können sie die Hos­tien austeilen, wobei jetzt wieder die Worte „Der Leib Christi“ und das „Amen“ als Antwort gesprochen werden können.

Aufgrund der Sorge vor einer überregionalen Ausbreitung des Virus ist die Teilnehmerzahl bei der Trauung auf 100 Personen beschränkt. Sie kann ab 1. Juli auf bis zu 250 Personen erhöht werden, jedoch unter der Voraussetzung zugewiesener und gekennzeichneter Sitzplätze. Ab 1. August sind dann Trauungen mit bis zu 500 Personen zulässig, wobei ab einer Teilnahme von über 250 Personen ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist, außer wenn man sich auf dem zugewiesenen Sitzplatz aufhält.

… und Hygieneregeln beachten

Taufen können wie bisher schon ohne besondere Einschränkungen stattfinden, wobei die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sind. Für Begräbnisse gelten am Friedhof und in Aufbahrungshallen die staatlichen Vorgaben. Also: maximal 100 Teilnehmer und die Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln, im Innenbereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn ein Abstand von einem Meter nicht möglich ist.

Erleichterungen gibt es bei der Krankenkommunion und der Krankensalbung, wo gegen­über früher nur mehr die allgemeinen Abstandsregeln gelten und auch hier das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes entfällt.

Die neue Rahmenordnung ist im vollen Wortlaut abrufbar unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung.

Autor:

Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt

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