Neue Rahmenordnung
Jetzt gelten erleichterte Regeln

An Hochzeiten dürfen nun bis zu 100 Personen teilnehmen. | Foto: wideonet  – stock.adobe.com
  • An Hochzeiten dürfen nun bis zu 100 Personen teilnehmen.
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Die Österreichische Bischofskonferenz erließ eine neue Rahmenordnung, die weitere Erleichterungen für Gottesdienste, Taufen, Trauungen und Begräbnisse bringt. Die neuen Maßnahmen wurden am 28. Mai getroffen und traten bereits am 29. Mai in Kraft. Die neuen Regeln kurz dargestellt:

  • Die 10-Quadratmeter-Regel pro Gottesdienstteilnehmer in geschlossenen Räumen gilt nicht mehr.
  • Vorgeschrieben ist weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
  • Für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb der Kirchenräume ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
  • Für den Empfang der Kommunion gilt: Die Hos­tien müssen während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Nach dem „Herr, ich bin nicht würdig“ kann der Zelebrant nun laut die Worte sprechen: „Der Leib Christi“. Die Gläubigen antworten gemeinsam mit „Amen“. Diese Worte entfallen weiterhin beim unmittelbaren Akt der Kommunionspendung.
  • Bei Gottesdiensten im Freiem entfällt die bisherige Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Der Abstand von mindestens einem Meter zwischen den Mitfeiernden muss aber auch dort weiterhin eingehalten werden.
  • Gemeinsames Singen und Beten bleiben im Kirchenraum derzeit noch stark eingeschränkt. Lockerungen gibt es bei der musikalischen Gestaltung: Hier können eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles beitragen.
  • Vermieden werden sollen überregionale Großveranstaltungen mit Gästen aus anderen Regionen.
  • Zu Fronleichnam gibt es keine übliche feierliche Form der Prozession. Findet die Messe im Freien unweit der Kirche statt, kann das Allerheiligste in einfacher Form dorthin übertragen werden. Die Prozession sollte möglichst nur eine Statio haben.
  • Erstkommunionen und Firmungen finden bis auf Weiteres nicht statt.
  • An Trauungen und Begräbnissen dürfen maximal 100 Personen teilnehmen.
  • Bei Taufen gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen mehr. Die neuen Regeln besagen, dass beim Übergießen des Kindes mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz für den Priester bzw. Diakon verpflichtend seien, um besonders auch beim Sprechen die Gefahr einer Tröpfcheninfektion zu reduzieren.
  • Beichten müssen weiterhin außerhalb des Beichtstuhls stattfinden, mit einem Mindestabstand von zwei Metern.

Von Sonntagspflicht entbunden
Gläubige, die aus gesundheitlichen Gründen Bedenken haben oder verunsichert sind, bleiben bis auf weiteres von der Sonntagspflicht entbunden, betonen die Bischöfe. Wörtlich: „Für das Beten und Feiern zu Hause gibt es weiterhin verschiedene Hilfen und Angebote.“ Für die Diözese St. Pölten stellt „Kirche bunt“ in der Zeit der Einschränkungen in Kooperation mit den Pastoralen Diensten der Diözese St. Pölten Woche für Woche Behelfe für die Hauskirche zur Verfügung. Diese Woche auf den Seiten 10 und 11 für den Dreifaltigkeitssonntag und für Fronleichnam.

Autor:

Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt

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