Corona-Pandemie
Erneut verschärfte Regeln für Gottesdienste

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Die Bischofskonferenz hat verschärfte Regeln zur Feier öffentlicher Gottesdienste beschlossen. Die entsprechende Rahmenordnung gilt ab 9. Oktober in ganz Österreich. Anlass für die Novellierung der Rahmenordnung sind die aktuellen Corona-Zahlen und die in diesem Zusammenhang zwischen den Kirchen und Religionsgemeinschaften mit dem Kultusministerium vereinbarten Maßnahmen. Die wichtigsten Regeln kurz zusammengefasst.

  • Vorgeschrieben ist für alle Feiern ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, von mindes­tens einem Meter.
  • Es besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes (MNS) während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können.
  • Es besteht weiterhin keine Maskenpflicht beim Gottesdienst im Freien.
  • Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Pries­ter, Lektor, Kantor etc.) das Tragen eines MNS während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitpunkt davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einhalten. Da ein häufiges An- und Ablegen des MNS problematisch ist, wird die Person, die den Gottesdienst leitet – also meist der Priester – in der Regel auch keine Maske tragen.
  • Der Dienst von Ministranten ist mit Mindestabstand und Maske möglich.
  • Die Weihwasserbecken in den Kirchen müssen entleert und gereinigt sein. Beim Kircheneingang ist gut sichtbar ein Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen und Gegenstände, wie Türgriffe, Bänke oder Bücher, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden.
  • Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll dafür sorgen, dass große Menschenansammlungen vor oder nach den Gottesdiensten an den Ein- bzw. Ausgängen verhindert werden.
  • Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten.
  • Aufgrund der Corona-Situation ist der Gesang zu reduzieren. Bei der Messe sollen das Gloria, der Kehrvers, der Ruf zum Evangelium, das Sanctus und eventuell ein zum Tag passendes Lied gemeinsam gesungen werden. Für Chortätigkeiten im kirchlichen Bereich ist ein Hygienekonzept erforderlich.
  • Für religiöse Feiern aus einmaligen Anlass wie Taufen oder Firmungen sind die Erstellung eines Präventionskonzepts und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend („Kirche bunt“ berichtete in Ausgabe 40/2020). Ausdrücklich ausgenommen davon sind Begräbnisse und damit verbundene Feiern wie die Totenwache oder Totenmesse.
  • Eine Neuerung betrifft die Firmung, die aufgrund der besonderen Situation an Werktagen innerhalb einer Wort-Gottes-Feier gehalten werden sollte.
  • Eine Klarstellung der Bischofskonferenz betrifft Allerheiligen und Allerseelen: So gelten heuer an diesen beiden Tagen für Feiern zum Totengedenken und bei der Gräbersegnung am Friedhof die staatlichen Bestimmungen für Begräbnisse. Höchstens 500 Personen können an den Feiern teilnehmen, ein Präventionskonzept ist nicht verpflichtend.

Die gesamte Rahmenordnung unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung

Autor:

Kirche bunt Redaktion aus Niederösterreich | Kirche bunt

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