IM_LAND
Gute Bilder und fünf „W“
Wie gelingt ein Beitrag für die Kirchenzeitung?
Heute schreibe ich Ihnen einen Artikel ganz „in eigener Sache“.
Die Berichte aus den Pfarren bilden eine wesentliche Säule der Berichterstattung in der Kirchenzeitung Martinus. Sie spiegeln in bunter Vielfalt das Geschehen im Gottesvolk des Burgenlandes wider. Für die eigene Pfarre sind sie stolze Bilanz der Ereignisse, für andere Gemeinden können gute Beiträge Vorbild und Ermutigung bei der Planung von Festen und der Gestaltung von seelsorgerischen Jahreshöhepunkten sein.
Meist sind es ehrenamtliche Mitarbeiter, die diese Beiträge an die Redaktion der Kirchenzeitung senden. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit es mit dem Abdruck einer Pfarrmeldung klappt? Von zentraler Bedeutung ist ein gutes Foto, oder noch besser: zwei bis drei zur Auswahl. Am besten wirkt es, wenn die Gläubigen in aussagekräftiger Form dargestellt sind. Weniger hilfreich sind Bilder, die einzig einen Altar, eine Erntekrone oder etwa einen Bildstock darstellen. Zur Qualität der Bilder: Beliebt sind in der Redaktion Bilder, die direkt von der Kamera oder vom Handy kommen, ohne Veränderung. Das ist wichtiger, als man denkt, denn Whats-App und ähnliche Dienste verkleinern die Bilder sehr stark, damit sie weniger Dateigröße haben und flotter durchs Internet flutschen. Dabei wird aber die Qualität so angeknabbert, dass die Darstellung gerade noch am kleinen Bildschirm des Mobiltelefons gut wirkt. Das Druckverfahren verlangt aber „mehr Pixel“. Ganz zu schweigen von Ausschnittvergrößerungen. Manchesmal sind die Fotos aus den Pfarren so gut, dass sie es verdient hätten, auf die Titelseite zu kommen. Aber die Dateigröße der Social-Media-Bilder gibt das einfach nicht her.
Höchst willkommen sind die Bilder, wenn sie nicht bearbeitet wurden. Also keine „länglichen“ Ausschnitte oder ähnliches gemacht wurden. Da kann es nämlich schnell geschehen, dass die Bilder so „flach werden, dass sie die Höhe des vorgesehenen Rahmens im Layout nicht mehr ausfüllen. Die Gesetze in Österreich schreiben es vor, dass bei der Veröffentlichung von Bildern der Hersteller erwähnt wird (auch wenn es sich nicht um eine:n Berufsfotograf:en:in handelt)! Zögern Sie also nicht und schreiben Sie hin, wer das Bild aufgenommen hat. Vorname und Nachname. Die Erwähnung in der Zeitung ist ja auch ein kleiner Dank an den oder die Fotograf:in!
Bitte beachten Sie sehr, dass Sie von einem Berufsfotografen die ausdrückliche Erlaubnis zum honorarfreien Abdruck in der Kirchenzeitung einholen. Dass der „Profi“ den Eltern die Bilder einer Erstkommunion für ein hoffentlich schönes Entgelt verkauft hat, heißt überhaupt nicht, dass diese Bilder beliebig in Zeitungen oder im Internet verbreitet werden dürfen. Verstöße in diesem Punkt können rasch mit gerichtlichen Forderungen in der Höhe von mehreren tausend Euro enden.
Was sollen Sie uns als Text übermitteln? Im Nachrichtenwesen ranken sich die Texte um die „Fünf W“: Wer? Wann? Wo? Was? Warum? Wenn Sie das in Schlagworten notieren, können wir leicht ein paar passende Zeilen ausformulieren. Und zur Sicherheit sollte immer die Telefonnummer des Absenders für Rückfragen angegeben sein.
FRANZ JOSEF RUPPRECHT
Autor:martinus Redaktion aus Burgenland | martinus |
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