Dammbruch
„Nicht aufgeben, wer sich selbst aufgibt“

Dammbruch: Österreichs Verfassungsrichter haben das Sterbehilfe-Verbot aufgehoben. Die katholische Kirche reagierte auf das Urteil bestürzt.� | Foto: RB/David Pereiras, shutterstock.com
  • Dammbruch: Österreichs Verfassungsrichter haben das Sterbehilfe-Verbot aufgehoben. Die katholische Kirche reagierte auf das Urteil bestürzt.
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Mit Bestürzung hat Erzbischof Franz Lackner, Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz, das Er-kenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung aufgenommen. Warum die katholische Kirche ausschließlich das Prinzip „Der Mensch soll an der Hand eines an-deren, aber nicht durch die Hand eines anderen sterben“ unterstützt.

Nun ist das von mehreren Seiten befürchtete Urteil Gewissheit: Der Verfassungsgerichtshof hat vergangenen Freitag Teile des Paragrafen 78 im Strafgesetzbuch aufgehoben. Damit ist nach der Schweiz und Deutschland nun auch in Österreich das Verbot der Mitwirkung am Selbstmord gefallen.

„Jeder Mensch in Österreich konnte bislang davon ausgehen, dass sein Leben als bedingungslos wertvoll erachtet wird – bis zu seinem natürlichen Tod. Diesem Konsens hat das Höchstgericht mit seiner Entscheidung eine wesentliche Grundlage entzogen.“ Erzbischof Franz Lackner zeigte sich in seiner Reaktion bestürzt. Wörtlich sprach er von einem „Dammbruch“ und warnte davor, dass mit der erlaubten Beihilfe zum Suizid der Druck auf kranke und alte Menschen steigen werde, davon Gebrauch zu machen.

Offen reden, Palliativmedizin stärken

Mit Ende 2021 soll Sterbehilfe straffrei sein. Etwas mehr als ein Jahr bleibt also Zeit, eine offene Diskussion darüber zu führen. Etliche Institutionen haben sich bereits zu Wort gemeldet (rechte Spalte) – durchaus klar und kritisch. „Wir dürfen den Menschen nicht aufgeben, auch wenn er sich selbst aufgegeben hat“, mahnt Lackner. Alle sollen sich sicher sein können, dass sie in ihrer Würde auch in verletzlichen Lebensphasen geachtet und geschützt werden.

Indes ist es die Palliativmedizin, die Stärkung braucht. Sie muss dringend erweitert und bekannter gemacht werden. Der Nationalrat hat ebenfalls am Freitag beschlossen, die Hospiz- und Palliativarbeit für Kinder und Jugendliche weiter zu unterstützen.

So kann es gelingen, dass der Mensch mit ruhigem Gefühl in der – und nicht durch die – Hand eines anderen stirbt. „Wer in einer existenziellen Krisensituation wie Krankheit und Lebensmüdigkeit einen Sterbewunsch äußert, braucht keine Hilfe zur Selbsttötung, sondern menschliche Nähe, Schmerzlinderung, Zuwendung und Beistand“, betonte Erzbischof Lackner.

Autor:

Ingrid Burgstaller aus Salzburg & Tiroler Teil | RUPERTUSBLATT

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