History zur Pfarrgemeinderatswahl
Pfarrgemeinderäte seit 50 Jahren
In der Erzdiözese Wien wurde im Rahmen der Wiener Diözesansynode 1971 das Amt des Pfarrgemeinderates/ der Pfarrgemeinderätin eingeführt, die „den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützen, Fragen des pfarrlichen Lebens beraten, gemein- sam Entscheidungen treffen und für die Durchführung der Beschlüsse sorgen“.
Für das laufende Arbeitsjahr 1971 wurde die Gründung von Pfarrgemeinderäten in einzelnen Pfarren noch „auf freiwilliger Basis“ erlaubt – dafür wurde erstmals um den 14. November in mehr als 100 Pfarren gewählt. Ab 1972 folgten dann die meisten anderen Pfarren nach. Im Herbst und Winter wurde darüber hinaus ein „Bildungsprogramm für Pfarrgemeinderäte“ angeboten. Bei diesen Einkehrwochenenden wurden Aufgaben und Arbeitsweise des PGR, die Handhabung der Geschäftsordnung sowie die einzelnen Fachausschüsse erklärt.
Nach und nach wurde in die Praxis umgesetzt, was auf einem Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) basierte: eine stärkere Beteiligung der Gläubigen nicht nur in der Liturgie, sondern auch in den Entscheidungsprozessen der katholischen Kirche zu ermöglichen. Gemeinsame Wahlen zum Pfarrgemeinderat erfolgten in der Erzdiözese Wien darauf in den Jahren 1974, 1978, 1982 und ab der ersten gesamt- österreichischen Pfarrgemeinderatswahl 1987, die unter dem Motto „KIRCHE - miteinander unterwegs" stand, im 5-Jahres-Rhythmus.
„Blume und Fisch“ seit 25 Jahren
1997 – zum 25-jährigen Bestehen der Pfarr- gemeinderäte in Österreich – wurde das bis heute verwendete neue PGR-Logo entwickelt, das zugleich die Arbeitsweise des PGR symbolisiert. Auf den ersten Blick könnte man meinen, es wäre eine Blume, schrieb Vikariatssekretärin Annette Rössner damals. Viele deuten es aber auch als Tisch, um den die Pfarrverantwortlichen sitzen. Wichtig ist die Mitte – der Fisch – abgeleitet vom griechischen Wort „ichthys“, dem verschlüsselten Glaubensbekenntnis der frühen Christen: „Jesus – der Gesalbte – Gottes Sohn – Retter = Erlöser“. Weiters symbolisieren die Blütenblätter das (Mit-) Teilen der Pfarrgemeinde, so Rössner.
Mit der PGR-Wahl 1992 wurde unter Kardinal Hans Hermann Groër eine überarbeitete Fassung der Pfarrgemeinderatsordnung erlassen, in der dieser zwar in Vermögensangelegenheiten rechtskräftige Beschlüsse
fällen konnte, in pastoralen Angelegenheiten aber nur beratendes Stimmrecht zugebilligt bekam. Diese Änderungen empfanden viele als neuerliches „Zurückdrängen der Laien“, was in der Folge zu zahlreichen Debatten, aber keiner Veränderung führte. 1996 jedoch änderte Kardinal Schönborn die Pfarrgemeinderatsordnung erneut. Dabei wurde dem PGR wieder mehr Verantwortung für die Gemeinde übertragen, es durften erstmals auch wiederverheiratete Geschiedene in das Gremium gewählt werden und die Leitung konnte in Einzelfällen sogar dem Stv. Vorsitzenden übertragen werden. Weiters sollen in den PGR nun auch jeweils ein Diakon und ein Pastoralassistent/eine Pastoralassistentin entsandt werden. Denn bei den vorherigen Ordnungen waren die hauptamtlichen Mitarbeiter der Pfarre offenbar vergessen worden.
Bis heute ist der Pfarrgemeinderat, der seit 2016 für wirtschaftliche Fragen einen eigenen Vermögensverwaltungsrat bestellt, ein wichtiger Garant für ein lebendiges Pfarrleben.
Autor:Der SONNTAG Redaktion aus Wien & NÖ-Ost | Der SONNTAG |
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