Bischofskonferenz 2020
Erzbischof Franz Lackner ist neuer Vorsitzende
Die Österreichische Bischofskonferenz hat einen neuen Vorsitzenden: Erzbischof Franz Lackner folgt unserem Kardinal Christoph Schönborn nach, der nach 22 Jahren das Amt von sich aus altersbedingt zurückgelegt hat.
Erzbischof Franz Lackner, Metropolit der Salzburger Kirchenprovinz, war schon in den vergangenen fünf Jahren der Stellvertreter von Kardinal Christoph Schönborn in der Bischofskonferenz. Die Wahl erfolgte am Dienstag in Mariazell, wo der katholische Episkopat bis Donnerstag seine Vollversammlung abgehalten hat.
Schönborn übergibt an Nachfolger
Kardinal Schönborn hatte die Sommervollversammlung am Montagnachmittag noch eröffnet und die Sitzung bis zur Wahl am Dienstagvormittag geleitet. Mit der Annahme seiner Wahl hat dann der Salzburger Erzbischof in einem Zug das Amt an der Spitze der Bischofskonferenz übernommen. Kurz danach erfolgte die Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden: Manfred Scheuer, Bischof der Diözese Linz. Das neue Führungsduo Lackner-Scheuer steht somit für die nächsten sechs Jahre an der Spitze des heimischen Episkopats.
Mit dieser personellen Weichenstellung endet die mittlerweile 22 Jahre andauernde Ära von Kardinal Schönborn an der Spitze der Bischofskonferenz. Am 30. Juni 1998 hatte unser Wiener Erzbischof vom damaligen Grazer Diözesanbischof Johann Weber den Vorsitz übernommen, den er aufgrund mehrfacher Wiederwahl seither ohne Unterbrechung innehatte. Zuletzt war Schönborn im November 2016 für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt worden.
Eigentlich früher geplant
Anfang März hatte Kardinal Schönborn schriftlich von sich aus seinen Rücktritt erklärt. Somit hätte ursprünglich die Wahl seines Nachfolgers bereits Mitte März stattfinden sollen. Die Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz musste jedoch aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig abgesagt werden und Kardinal Schönborn wurde damals von den Bischöfen gebeten, sein Amt bis auf Weiteres auszuüben. Gleichzeitig wurde damals von der Bischofskonferenz eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission unter dem Vorsitz des Kardinals eingesetzt, der auch Erzbischof Lackner sowie die Diözesanbischöfe Scheuer (Linz) und Wilhelm Krautwaschl (Graz-Seckau) angehören. Die Kommission hat seither in der Regel wöchentlich per Videokonferenz getagt und sich mit allen wichtigen und unaufschiebbaren Fragen angesichts der Corona-Krise befasst.
Keine konkreten Befugnisse - aber wichtiges Amt
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz ist kirchenrechtlich gesehen kein „Oberbischof“ und hat daher auch keine Befugnisse, in die vom Kirchenrecht klar geregelten und sehr umfassenden Kompetenz der Diözesanbischöfe einzugreifen. Formal ist er nur ein auf sechs Jahre gewählter Vorsitzender eines Gremiums, das relativ wenige Eigenkompetenzen hat. Freiwillig und somit einstimmig können die Diözesanbischöfe jedoch die Themenbereiche ausdehnen, die sie österreichweit verbindlich regeln wollen, was auch immer wieder geschieht und gerade während der Corona-Krise der Fall war. Weil zu seinen Kompetenzen auch die Beziehungen zwischen Kirche und Staat gehören, hat der jeweilige Vorsitzende der Bischofskonferenz real ein großes Gewicht in der österreichischen Kirche.
Autor:Der SONNTAG Redaktion aus Wien & NÖ-Ost | Der SONNTAG |
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