Hl. Messe im Freien
Feldmesse oder Freiluftgottesdienst
Dieser Tage ist viel davon die Rede in welcher Form Gottesdienste im Freien erlaubt werden. Meist ist dabei von sogenannten „Freiluftgottesdiensten“ die Rede. Hier im Osten ist aber der Begriff Feldmesse gebräuchlicher. Weshalb?
Die Bezeichnung stammt klarerweise aus dem militärischen Bereich, wo die Messen der Teilnehmerzahl und der Umstände halber auf dem Feld gefeiert wurde. Diese Messen außerhalb einer Kirche oder einer Kapelle unter freiem Himmel haben eine lange Tradition und reichen bis in die Karolingerzeit zurück.
Feldgottesdienste waren daher fester Bestandteil von Feierlichkeiten der Armeen. Im multikonfessionellen Habsburgerreich wurden diese für alle anerkannten Konfessionen vom jeweiligen „Feldgeistlichen“ gefeiert.
Für die meist jungen Teilnehmer wurden diese vielfach zu prägenden Erlebnissen, wobei im Zusammenwirken des katholischen und des evangelischen Feldgeistlichen gerade nach dem Ersten Weltkrieg oft keine konfessionellen Unterschiede gemacht wurden. So entstand der Oberbegriff „Freiluft-Gottesdienst“.
Ab dem Ende des 19. Jahrhunderts kam es im Zeichen des Vereinskatholizismus mit seinen öffentlichen Veranstaltungen mit zahlreichen Teilnehmern (genannt seien etwa die Katholikentage) auch im zivilen Bereich zur Abhaltung von „Feldmessen“. Die für den Eucharistischen Kongress, der im Jahr 1912 in Wien abgehalten wurde, geplante Feldmesse auf dem Heldenplatz fiel zwar infolge des anhaltenden Regenwetters buchstäblich ins Wasser, beim Katholikentag 1933 waren aber 300.000 Gläubige bei einer Feldmesse im Schlosspark von Schönbrunn versammelt.
Der Codex des Kirchenrechtes von 1917 erstellte erstmal eine verbindliche Regelung für die Abhaltung von Messen außerhalb von Kirchen und Kapellen: Sie mussten vom zuständigen Diözesanbischof für jeden Einzelfall speziell erlaubt werden und aus einem gerechten und vernünftigen Grund veranlasst sein. Diese Bestimmung ist mit dem neuen Kirchenrecht von 1983 weggefallen, „Feldmessen“ sind seither in jedem Notfall erlaubt. Bis 1983 war noch die Verwendung eines Altarsteins vorgeschrieben, seither genügt für die Feier der Messe ein einfacher, mit Altartuch und Corporale bedeckter Tisch als Altar.
Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die „ökumenischen Ansätze“. So lud die evangelische Kirche Ende des 20. Jhs. im Zuge der aufkeimenden Ökumenebewegung vielerorts Gläubige wie Kirchenvertreter vermehrt zu sogenannten „Freiluft-Gottesdiensten“ auf neutralem Boden ein. – Wobei die evangelischen Pfarren traditionell am Christi Himmelfahrtstag im Freien Gottesdienst feiern, um den Gläubigen den Blick zum Himmel zu ermöglichen!
Autor:Wolfgang Linhart aus Wien & NÖ-Ost | Der SONNTAG |
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